Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes hat der Stadtrat der Stadt Bexbach am 29.05.2018 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die vorschulischen Einrichtungen der Stadt Bexbach – Kindergartensatzung
Der nachfolgende § 3 Absatz 1 der Satzung über die vorschulischen Einrichtungen wird ab 01.08.2018 wie folgt geändert:
§ 3 – Elternbeitrag
- Für die Benutzung der städtischen Kindergärten werden Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) erhoben, die gemäß § 7 Abs. 3 des Saarl. Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetzes (SKBBG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung des SKBBG 25% der bezuschussungsfähigen Personalkosten nicht übersteigen dürfen.
Die Gebühr (Elternbeitrag) beträgt für das 1. Kind einheitlich:
- für den Regelkindergarten 102,00 €
- für die Tagesstätte 168,00 €
- für die Krippe 276,00 €.
Die Kosten für die Verpflegung der Tagesstättenkinder sind gesondert zu entrichten. Die Gebühren (Elternbeiträge) vermindern sich für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie um jeweils 25 vom Hundert.


















