Am Dienstag (26.06.2018) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen als Vorsitzende der Finanzministerkonferenz in Berlin zu seiner 17. Sitzung zusammengetreten. Finanzminister Peter Strobel zeigte sich nach der Sitzung mit den Ergebnissen sehr zufrieden: „Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass das Saarland für das Jahr 2017 seine Konsolidierungsverpflichtungen in vollem Umfang erfüllt hat.“

Nach der Verlängerung seines Sanierungsprogramms im Dezember 2017 hatte das Saarland erstmals zur Umsetzung des verlängerten Programms zu berichten. „Im Rückblick auf das Jahr 2017 bestätigt uns der Stabilitätsrat, dass die Obergrenze der Nettokreditaufnahme eingehalten wurde. Vorausschauend stellt der Stabilitätsrat bereits jetzt fest, dass auch im Jahr 2018 das vereinbarte Sanierungsziel eingehalten wird“, so Finanzminister Strobel.

„Es war richtig, das Sanierungsprogramm im Dezember 2017 zu verlängern und die konstruktive Begleitung des erfolgreichen saarländischen Konsolidierungskurses durch den Stabilitätsrat weiterzuführen“, stellte der Finanzminister nach der Sitzung fest. Er fügte an: „Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 erreichen wir, was lange angezweifelt wurde: Das Meistern des Defizitabbaupfades und daran anschließend die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse. Gleichzeitig tilgen wir Altschulden und verstärken die Investitionen.“

In der aktuellen Sitzung hat der Stabilitätsrat den im April 2018 vorgelegten Sanierungsbericht zur Kenntnis genommen und festgehalten, dass die angekündigten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Diese summieren sich im Jahr 2017 auf insgesamt 471 Mio. Euro. Darüber hinaus nimmt der Stabilitätsrat wohlwollend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2018 Maßnahmen in Höhe von 532 Mio. Euro geplant sind. Er hebt dabei lobend hervor, dass mit diesem für das Jahr 2018 geplanten Volumen gegenüber dem vorliegenden Sanierungsprogramm eine Erhöhung des Konsolidierungsvolumens um rund 20 Mio. Euro erreicht wird.

Angesichts der knappen Sicherheitsabstände gibt der Stabilitätsrat jedoch zu bedenken, dass auch weiterhin erhebliche Sanierungsanstrengungen notwendig sind, um den vorgegebenen Abbaupfad bis 2020 auch bei einer etwaigen Verschlechterung der Rahmenbedingungen einhalten zu können.

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