Symbolbild

Innenminister Klaus Bouillon hat in seinem Ministerium jetzt einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen, wonach der Dienstherr bei nicht erfüllbaren Schmerzensgeldansprüchen nach Attacken auf Polizistinnen und Polizisten die Kosten übernehmen soll.

Seit Jahren ist ein Anstieg von Gewalttaten gegenüber Polizistinnen und Polizisten aber auch anderen Beamtinnen und Beamten – insbesondere im Vollzugs- und Vollstreckungsdienst und in sonstigen Bereichen mit Bürgerkontakten – zu verzeichnen.  Diese Personen werden zunehmend in Ausübung ihres Dienstes oder wegen ihrer dienstlichen Stellung während aber auch außerhalb ihres Dienstes Opfer von Gewalt.

Wird den Beamtinnen und Beamten wegen eines solchen Angriffs Schadensersatz oder Schmerzensgeld zugesprochen, bleibt die Durchsetzung dieser Ansprüche bei Zahlungsunfähigkeit der Täter regelmäßig ohne Erfolg.

Die Gewerkschaften fordern seit langem die Übernahme der nicht erfüllbaren titulierten Schmerzensgeldansprüche durch den Dienstherrn. Diese Forderung wurde im Koalitionsvertrag aufgegriffen und deren Überprüfung festgeschrieben.

„Auch das Saarland will dieser Forderung jetzt nachkommen, die neue Regelung soll für alle Beamtinnen und Beamte gelten, die Opfer eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs werden, den sie in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes in Bezug auf ihre dienstliche Stellung erleiden“, sagt Innenminister Bouillon.

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