Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Schreiben vom 11.06.2018 in dem Verfahren gegen Eugen Roth dem Präsidenten des Saarländischen Landtages die Absicht angezeigt, beim Amtsgericht Saarbrücken den Erlass eines Strafbefehls gegen den Abgeordneten zu beantragen, der auf die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 150 Euro gerichtet ist, und insoweit gebeten, einen Beschluss des Saarländischen Landtags über die Genehmigung der Strafverfolgung herbeizuführen. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist von einem Sachverhalt auszugehen, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als Vorteilsgewährung zu werten ist: Der Abgeordnete Roth war im November 2017 Mitglied des Präsidiums des Landessportverbands für das Saarland (LSVS), dessen Präsident seinerzeit der gesondert verfolgte Abgeordnete Klaus Meiser war. Der LSVS unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Innenministerium unter Führung des Ministers Klaus Bouillon. 

Meiser soll am 09.10.2017 in der Sitzung des Präsidiums vorgeschlagen haben, dass der LSVS die Räumlichkeiten der Mensa für die am 20.11.2017 vorgesehene Feier zum 70. Geburtstag des Innenministers Klaus Bouillon zur Verfügung stellen und die Kosten für Dienstleistungen und Getränke übernehmen solle. Der Abgeordnete und alle anwesenden Präsidiumsmitglieder sollen zugestimmt haben. 

Dabei soll der Abgeordnete bei der Zustimmung zu dem Präsidiumsbeschluss einerseits gewusst haben, dass die vorgesehenen Zuwendungen auch der Klimapflege dienten und einen Bezug zu dem Ministeramt von Bouillon hatten, und andererseits, dass die Mensa seit Jahren hohe Verluste verursachte und die Teilfinanzierung eines Ministergeburtstags nicht zu den Aufgaben des LSVS gehörte und zwangsläufig das Defizit der Mensa weiter erhöhte und den LSVS schädigte. 

Die Geburtstagsfeier fand dann am 20.11.2017 wie geplant mit ca. 300 Gästen statt. Bouillon hatte im Zuge der Planungen der Feier eine Kostenbeteiligung des LSVS unter Hinweis auf den privaten Charakter der Veranstaltung abgelehnt. 

Weiterlesen auf Seite 2: Persönliche Erklärung Eugen Roth

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein