Symbolbild

Das „Bündnis für inklusive Bildung“ hat die Landesregierung aufgefordert, bei ihrer Haushaltsklausur am kommenden Wochenende (17./18.6.2018) endlich angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung zu treffen.

Dafür müssten zielgerichtet Ressourcen und ein deutliches „Mehr“ an Personal verschiedener Professionen in klar erkennbaren Schritten eingeplant werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssten in der anstehenden Klausur zum Doppelhaushalt 2019/20 Priorität erhalten.

Das Bündnis für inklusive Bildung begrüßt ausdrücklich, dass die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen am Lebens- und Lernort der allgemeinen Schule in den letzten Jahren im Saarland gestiegen ist. Diese positive Entwicklung muss die Landesregierung mit ihren haushaltspolitischen Entscheidungen nachhaltig stützen. 

Die neuerdings erhobene Forderung nach dem Ausbau einer kostenintensiven Doppelstruktur von weiteren Förderschulen und sogenannten Außenklassen neben allgemeinen inklusiven Schulen lehnt das Bündnis mit Nachdruck ab – gerade auch vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen an Förderschulen insgesamt. 

Vielmehr müssen die finanziellen Spielräume zielgerichtet genutzt und sonderpädagogische Kompetenz an den allgemeinen Schulen gestärkt werden, wo der Bedarf steigt. Dies sind Mindestvoraussetzungen für eine gelingende inklusive Beschulung einer heterogeneren Schülerschaft.

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