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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 07.06.2018 gegen einen 24 Jahre alten Deutschen aus Neunkirchen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen  Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken  erhoben. Die Anklageschrift liest sich wie aus einem Horrorfilm. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten im Wesentlichen Folgendes  vor:

Anfang April 2018 soll seine 21-jährige Lebensgefährtin dem Angeschuldigten per WhatsApp das bestätigt haben, was dieser schon seit einiger Zeit vermutet hatte, nämlich,  dass sie sich in einen anderen Mann verliebt hatte. Er soll daraufhin beschlossen haben, sie deswegen zu töten. Am 17.04.2018 soll der Angeschuldigte die Geschädigte per WhatsApp aufgefordert haben, zu ihm in die ehemals gemeinsame Wohnung zu einer Aussprache zu kommen. 

Zu diesem Zeitpunkt soll er  seine spätere Tat bereits geplant haben, wobei sein gekränktes Selbstwertgefühl, Eifersucht und Rachsucht ihr gegenüber für ihre vermeintliche Untreue seine bestimmenden Tatmotive gewesen sein sollen. Als seine Lebensgefährtin daraufhin gegen 16 Uhr in die Wohnung kam, soll der Angeschuldigte die Geschädigte auf den anderen Mann angesprochen haben und kurz danach – wie von Anfang an beabsichtigt –  sie mit seiner linken Hand an der Kehle gegriffen haben, zugedrückt haben und ihr mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. 

Dabei soll er sie gegen das Kinn getroffen haben, wo sie eine Unterblutung erlitt. Danach soll er sich mit seinem ganzen Gewicht auf ihren Rücken gekniet haben, so dass sie Hautunterblutungen an der Brustkorbrückseite und Verletzungen innerhalb der Bauchhöhle erlitt. Als sie schrie, soll er ihr in der Absicht,  sie zu erwürgen,  mit der linken Hand so fest den Mund zugehalten haben, dass sie Verletzungen der Mundschleimhaut und der Unterlippe erlitt, und ihr dann den rechten Arm um den Hals gelegt haben. 

So soll er -durch den linken Arm unterstützt –  fest zugedrückt haben, was eine Kompression der Halsschlagadern und des Thorax verursachte. Die Geschädigte versuchte vergeblich, seinen Arm wegzuziehen, und kratzte an seinem Unterarm. Er soll jedoch mehrere Minuten lang weiter zugedrückt haben, bis die Geschädigte aufhörte, zu röcheln und sich zu bewegen. Danach soll sich der Angeschuldigte mit einer Zeugin per Chat in Verbindung gesetzt haben, der er mitteilte, er habe die Geschädigte getötet,  und die er gebeten haben soll, die Polizei zu informieren. 

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