Symbolbild

Das Saarland hat sich auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 6. und 7. Juni 2018 in Eisenach erfolgreich für eine Reform des Wohnungseigentumsrechts eingesetzt. Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags mit Bayern und Sachsen setzte das Saarland eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf die Tagesordnung der Bundespolitik.

„Wir wollen das Recht des Wohnungseigentums reformieren, damit beispielsweise die Durchführung von Arbeiten, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, einfacher beschlossen werden kann. Damit wollen wir erreichen, dass bei Wohneigentumsanlagen kein Sanierungsstau entsteht bzw. ein Sanierungsstau leichter behoben werden kann“, so Justiz-Staatssekretär Roland Theis.

Seit der letzten Reform des WEG 2007 sind Schwachstellen des WEG offenbar geworden, die die Attraktivität des Wohnungseigentums einschränken. Um dem demographischen Wandel, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung, dem Einbruchschutz oder der energetischen Sanierung Rechnung zu tragen, brauchen wir eine neue WEG-Reform.

„Die Bedeutung von Wohnungseigentumsanlagen für attraktiven und ausreichenden Wohnraum ist auch im Saarland hoch. Mit dieser Initiative wollen wir dafür sorgen, dass das auch zukünftig so bleibt“, so Theis.

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