Symbolbild

In Deutschland warten 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Zahl der Spender sank in diesem Jahr auf den tiefsten Stand seit zwanzig Jahren. Und das, obwohl 9 von 10 Deutschen Organspenden grundsätzlich befürworten.

Anlässlich des Tages der Organspende, der in diesem Jahr am 2. Juni 2018 zentral in Saarbrücken ausgerichtet wurde, setzt sich der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Magnus Jung deshalb nachdrücklich für eine gesetzliche Regelung hin zu einer verpflichtenden Entscheidungslösung ein.

Jung erklärt dazu: „Die gesetzliche Regelung in Deutschland ist weder zeitgemäß noch effizient. Viele Menschen tragen im Alltag keinen Organspendeausweis bei sich, was im Ernstfall eine Organspende nicht möglich macht. Auch bürdet sie die schwierige Entscheidung viel zu häufig den Angehörigen auf. Hier sollte die Bundesregierung zeitnah eine gesetzliche Regelung hin zu einer verpflichtenden Entscheidungslösung auf den Weg bringen.“

Momentan sieht das Transplantationsgesetz vor, dass eine Organentnahme nach dem Todesfall nur zulässig ist, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt oder in engen Bestimmungen ein Angehöriger zustimmt. Die verpflichtende Entscheidungsreglung sieht hingegen vor, dass die Menschen verpflichtend dokumentieren, ob sie einer Organspende nach ihrem Tod zustimmen oder diese ablehnen. Jung dazu: 

„Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sollte sowohl zentral als auch individuell – etwa auf der elektronischen Gesundheitskarte – dokumentiert werden. Der Gesundheitsminister Jens Spahn könnte hier mit einer Gesetzesnovellierung einen wichtigen Akzent setzen um vielen Menschen, die heute noch vergeblich auf ein Spenderorgan warten, das Leben zu retten.“

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