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Finanzminister Stephan Toscani begrüßt, dass nun auch die Bundesregierung darüber diskutiert eine Obergrenze für Barzahlungen festzulegen. Stephan Toscani sieht große Vorteile in einer Obergrenze für hohe Barzahlungen bei der wirkungsvollen Bekämpfung von Schwarzarbeit, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Am Mittwoch (03.02.2016) wiederholte er seinen Vorschlag die Obergrenze bei 5.000 Euro zu ziehen: „Wir sollten die Obergrenze nicht zu niedrig ansetzen, da bargeldloses Zahlen in Deutschland noch nicht so akzeptiert ist wie in anderen Ländern. Es gibt noch nicht die entsprechende Infrastruktur – nicht überall wird Kartenzahlung akzeptiert. Daher rege ich an, die Obergrenze auf 5.000 Euro festzusetzen und ganz deutlich zu machen, dass Bezahlen mit Bargeld in Deutschland weiterhin möglich bleibt – gerade bei Geschäften des täglichen Bedarfs.“

Die Sorgen der Verbraucher sind ernst zu nehmen. „Ergebnis der Initiative darf nicht der „gläserne Bankkunde“ sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Regelungen zu erlassen, die das unmöglich machen“, betonte Finanzminister Stephan Toscani.

 

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