Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Schreiben vom 18.05.2018 dem Präsidenten des Saarländischen Landtages bzw. dessen Vertreterin im Amt die Absicht angezeigt,  das Ermittlungsverfahren gegen den Landtagsabgeordneten Klaus Meiser wegen des Verdachts nachfolgend aufgeführter (Untreue-)Tat  –  die nicht bereits Gegenstand der Schreiben  aus den Monaten Februar und März 2018  war –  nochmals zu erweitern.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist im Sinne eines Anfangsverdachts von folgendem  Sachverhalt auszugehen,  der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft  als Untreuehandlung gemäß § 266 Absatz 1 StGB zu werten ist:

Der Abgeordnete Klaus Meiser soll als Präsident des Landessportverbands für das Saarland (LSVS) den CDU-Ortsverband Oberwürzbach zu einer Besichtigung der Hermann-Neuberger-Sportschule, deren Träger der LSVS ist, am 17.09.2015 eingeladen haben. Vorsitzende des Ortsverbands  war und ist die Lebensgefährtin des Abgeordneten Meiser. In Absprache mit dem Abgeordneten Meiser soll vorgesehen gewesen sein, dass Essen und Trinken nichts kosten sollten und nur 30 Plätze zur Verfügung stehen.

 An der Veranstaltung sollen am 17.09.2015 – einem Donnerstag –  schlussendlich 31 Personen teilgenommen haben, die 31 Abendessen à 20 € sowie u.a. insgesamt 9 Flaschen Wein und 6 Flaschen Crémant konsumierten; Essen und Getränke sollen  – bei Zugrundelegung von Einkaufspreisen – einen Wert von 831,85 € brutto (699,03 € netto) gehabt haben.

Da dem CDU-Ortsverband diese Kosten nicht in Rechnung gestellt werden sollten, soll in der Buchhaltung auch keine Forderung gegen den CDU-Ortsverband gebucht worden sein.Dem Abgeordneten Meiser musste  bewusst sein, dass sein Vorgehen gegen die Gebote der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstieß und dem LSVS ein Schaden in Höhe von mindestens 831,85 € brutto entstand.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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