Aufgrund einer richterlicher Durchsuchungsanordnung wegen des Tatverdachts der Untreue wurden am Dienstag die Wohnung eines Beschuldigten in Saarbrücken wie auch sein Arbeitsplatz beim LSVS Gegenstand einer Durchsuchungsmaßnahme.
Die bisherigen Ermittlungen, insbesondere die Auswertung sichergestellter Unterlagen, begründen den Verdacht, dass auf Veranlassung des Beschuldigten F. die Kosten für drei Trainingsaufenthalte der aktiven Spieler der Spvgg. Quierschied sowie von Fans und Funktionären des Vereins an der Hermann Neuberger Sportschule in den Jahren 2015 und 2017 nicht dem Verein selbst, sondern dem LSVS in Rechnung gestellt wurden. Dadurch soll dem LSVS bzw. der Hermann Neuberger Sportschule (HNS) ein Schaden in Höhe von 5.412,51 € entstanden sein.
Die jeweiligen Kosten der Trainingsaufenthalte der Spvgg. Quierschied vom 03.07. bis 05.07.2015 in Höhe von brutto 1.303,80 € und vom 28.06.2017 in Höhe von brutto 2.521,40 € soll die HNS, Fakturierung Frau S., nach Anweisung des Beschuldigten F. dem LSVS und nicht dem Verein in Rechnung gestellt haben.
Die Rechnung in Höhe von 2.521,40 € soll auch Kosten für die Bewirtung von 65 Personen im Rahmen eines Abendessens von Spielern, Vorstandsvertretern und Fans des Vereins umfasst haben, wobei ein Mitbeschuldigter in bei ihm sichergestellten Unterlagen diese Veranstaltung mit einer – hier nicht im Originalwortlaut wiedergegebenen – Beschreibung versehen haben soll, wie sie üblicherweise bei Zusammenkünften mit im Übermaß erfolgten Alkoholkonsum Verwendung findet.