Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 20.04.2018 gegen einen  43-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zum  Landgericht Saarbrückenerhoben.  Ihm  wird zur Last gelegt, ein Gebäude in Brand gesetzt zu haben, wobei er den Tod eines anderen wenigstens leichtfertig in Kauf nahm, und er überdies in der Absicht handelte, eine andere Straftat zu verdecken.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeschuldigten im Wesentlichen Folgendes vor:  Der Angeschuldigte soll am Abend des 11.01.2018 mittels eines Hebelwerkzeugs, mutmaßlich eines Schraubenziehers, die Tür der im Erdgeschoss des Anwesens Saarstraße 18 in Ensdorf belegenen Wohnung des Zeugen G. aufgebrochen haben. Er soll sodann aus der Wohnung folgende dem Zeugen G. gehörenden Gegenstände entwendet und diese anschließend in seine im 2. Obergeschoss belegene Wohnung verbracht haben, um sie für sich zu verwenden: eine Sony Playstation 4 (Slim-Version),  einen Laptop der Marke Lenovo, einen fernsteuerbaren Modellhubschrauber der Marke Revell, Modell „The Big One”, ein fernsteuerbares Modellauto Porsche Cabrio (silber) sowie einen fernsteuerbaren Quadrocopter.

Um den Einbruchsdiebstahl zu verschleiern, soll der Angeschuldigte anschließend zwischen 18.40 Uhr und 18.45 Uhr in der Wohnung des Geschädigten G. im Bereich des Bettes ein Feuer gelegt haben, indem er die Matratze in Brand setzte. Danach soll  das Anwesen unter Mitnahme des vorerwähnten Diebesgutes und seiner eigenen Habseligkeiten verlassen haben.

Durch den Brand wurde der im 1. Obergeschoss wohnende Bewohner S., wie für den Angeschuldigten ohne weiteres absehbar und von ihm unter gröblicher Missachtung der Umstände in Kauf genommen, durch eine Rauchgas-Intoxikation tödlich verletzt. Die Zeugin F. erlitt durch das Vorgehen des Angeschuldigten eine leichte Rauchgasvergiftung. Alle übrigen Hausbewohner wurden obdachlos, da das Anwesen derzeit nicht mehr bewohnbar ist.

Der  seit dem 16.2.2018 -mit kurzer Unterbrechung zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe- in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken befindliche Angeschuldigte ist strafrechtlich erheblich  vorbestraft und hat u.a. wegen versuchten Mordes eine lange Haftstrafe verbüßt, deren Strafrest zur aktuell noch laufenden Bewährung ausgesetzt ist.

Der Angeschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht geäußert. Er wird aber durch die angegebenen Beweismittel überführt werden, insbesondere durch die Angaben der vernommenen Zeugen, die bestätigen, dass der Angeschuldigte in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Brandausbruch im Besitz des Diebesgutes war. Der Brand wurde durch den Zeugen K. gegen 18.55 Uhr entdeckt. Circa 10 Minuten später soll der Angeschuldigte das Anwesen unter Mitnahme des Diebesguts und einer großen Nylontüte verlassen haben, wobei er das unbeschädigte Diebesgut zumindest teilweise am selben Abend der Zeugin L.  präsentierte.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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