„Jetzt zum 18. Saarländischen Bauernhaus-Wettbewerb anmelden!“ – Umweltminister Reinhold Jost ist überzeugt: Auch in diesem Jahr werden sich wieder genügend Hausbesitzer finden, die mit ihren Anwesen die Teilnahmebedingungen erfüllen. „Bauernhäuser  sind ein Bestandteil des kulturellen Erbes unserer Heimat. Der Wettbewerb soll all denen Anerkennung schenken, die zur Erhaltung und Pflege viel Arbeit, Zeit, Geld und Herzblut aufgebracht haben“, so Jost.

Wer beim Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“  mitmachen möchte, der muss sich bei seiner Kreisverwaltung spätestens bis zum 10.08.2018 anmelden. Gemeldet werden können Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden.

Jüngere, bis 1945 erbaute Häuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Ob die Häuser heute noch landwirtschaftlich genutzt werden oder nicht, spielt keine Rolle. Das Innere der Gebäude spielt bei der Bewertung keine Rolle.

Die Jury beurteilt unter anderem den Allgemeinzustand des Gebäudes, den Erhaltungs- und Pflegezustand sowie die handwerksgerechte Ausführung der Restaurierung einschließlich der Verwendung traditioneller Baumaterialien, die Gestaltung und den Zustand der zum Gebäude gehörenden Flächen mit ihrem Pflanzenbestand.

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