Von Harald Weber, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3360434

Auch mehr als 25 Jahre nach dem Verbot der Herstellung und Verwendung in Deutschland ist Asbest für die meisten Hand- und Heimwerker immer noch eine stille Gefahrenquelle. Energetische Sanierungen und Renovierungen von Gebäuden aus den 70er Jahren werden auch in den kommenden Jahren noch asbesthaltige Bauprodukte außen wie innen im Gebäude zu Tage bringen.

Die aktuellen Zahlen der Gewerbeaufsicht zeigen, dass die Überwachung des Vollzugs der Asbestvorschriften unverändert von großer Bedeutung ist. Seit fünf Jahren werden die Daten systematisch erfasst. „Leider müssen wir feststellen, dass trotz intensiver Aufklärungsarbeit und Schwerpunktkontrollen die Zahl der strafbewehrten Delikte nicht abnimmt“, stellt der zuständige Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, fest.

Für das Jahr 2017 wurden dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) insgesamt nur 414 (2016: 563) so genannte „objektbezogene Anzeigen zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen“ nach der Gefahrstoffverordnung übermittelt. Bei  97 (2016: 133) gewerblichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-Arbeiten, im Fachjargon ASI-Arbeiten, wurde weitergehend vor Ort kontrolliert.

Bei jeder 3. Baustelle (2016: 30%) wurden vom LUA insgesamt 65 (2016: 103) Mängel bei Asbestarbeiten festgestellt. Bei acht (2016: sieben) Kontrollen waren die Mängel so gravierend, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Darüber hinaus  wurden 19 (2016: 16) Strafanzeigen an das Landeskriminalamt weitergeleitet.

Nach Eingang von telefonischen Hinweisen von Anwohnern kontrollierte das LUA auch im privaten Bereich: im Jahr 2017 in 27 (2016: 16)  Fällen. Auch hier ist die Anzahl der Abgaben an das LKA auf 7 (2017: vier) gestiegen.

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