Symbolbild

Aus den bisherigen Arbeitsgerichten Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis wird pünktlich zu Ostern das neue Arbeitsgericht Saarland.

Um die große Bandbreite der arbeitsgerichtlichen Aufgaben zu bewältigen und die hohe Qualität der Rechtsprechung im Saarland zu sichern ist eine gewisse Mindestgröße eines Gerichts sinnvoll, um auf allen Arbeitsebenen auch im Vertretungsfall die anstehenden Aufgaben effizient erfüllen zu können. Aus diesem Grund werden nun die drei bisherigen, äußerst kleinen Arbeitsgerichte zu einem künftig landesweit zuständigen Arbeitsgericht Saarland zusammengefasst.

Standort des neuen Gerichts ist mitten im Justizviertel – in direkter Nachbarschaft unter anderem zum Saarländischen Oberlandesgericht, zum Landgericht und zum Amtsgericht Saarbrücken – die Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken. Auch das Landesarbeitsgericht zieht zeitgleich in das Gebäude.

„Die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte ist ein notwendiger Schritt, um die Qualität in der Rechtsprechung zu sichern, effiziente Personalstrukturen zu schaffen und die Aufgaben des Gerichts bürgerfreundlich zu erfüllen“, sagt Justizminister Peter Strobel. Er betont: „Eine gut aufgestellte, effiziente und bürgernahe Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein unabdingbarer Grundpfeiler für unsere soziale Marktwirtschaft!“

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