Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 07.03.2018 gegen eine 32 Jahre alte deutsche Staatsangehörige aus Saarbrücken Anklage zum Landgericht Saarbrücken wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen gemäß erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeschuldigten vor, im Jahre 2017 von einem gesondert verfolgten polnischen Staatsangehörigen bei insgesamt sieben BtM-Geschäften die Gesamtmenge von 18 kg Amphetamin bezogen zu haben, welche sie in einem Zeitraum von nur 11 Monaten an ihre eigenen Abnehmer  vorwiegend in Saarbrücken-Malstatt gewinnbringend veräußern konnte.

Nach der Mitteilung einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert worden war,  konnten die Ermittlungsbehörden die Angeschuldigte am 21.12.2017 in ihrer Wohnung in der Paul-Schmook-Straße in Malstatt im Besitz von nahezu  5 kg Amphetamin, weiteren Betäubungsmitteln und einer Bargeldsumme von 18.000 € antreffen und festnehmen.  Sie befindet sich seither in Untersuchungshaft in der JVA Zweibrücken.

Die nicht vorbestrafte Angeschuldigte, eine erwerbslose Friseurin und Mutter eines Kleinkindes, ist geständig im Sinne der Anklage. Durch ihre Aussage konnte zwischenzeitlich ihr Lieferant festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht werden; auch konnten zahlreiche Verfahren gegen ihre Abnehmer eingeleitet werden, was der Angeschuldigten im Rahmen der Hauptverhandlung bei der Strafzumessung nach § 31 BtMG (spezielle Kronzeugenregelung des BtMG) zugutekommen sollte.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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