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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im Verfahren 05 Js 9/17 mit Anklageschrift vom 02.03.2018 gegen den 41 Jahre alten Leiter der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Anklage zum Amtsgericht Saarbrücken – Strafrichter –  wegen Betruges erhoben. Die unter gleichem Aktenzeichen gegen die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken geführten Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue wurden hingegen mit Verfügung vom 02.03.2018 wegen erwiesener Unschuld eingestellt.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten im Einzelnen Folgendes vor: Bei dem Angeschuldigten handelt es sich um den Leiter der Berufsfeuerwehr Saarbrücken. Im Mai 2013 sollte ein Peugeot Boxer 230 P der Feuerwehr wegen seines Alters (Erstzulassung 1996)  ausgesondert werden. Das Fahrzeug soll zu diesem Zeitpunkt einen Verkehrswert von 1.930,16 € gehabt haben. Der Angeschuldigte war seit dem 15.10.2011 Mitglied des Aero-Clubs Pirmasens e.V. Dieser Verein soll zur Durchführung des Flugbetriebs und für Veranstaltungen ein größeres Fahrzeug benötigt haben.

Der Angeschuldigte soll sich mit seinem Anliegen, das Feuerwehrfahrzeug zu verschenken, an seinen Vorgesetzten, den Beigeordneten Harald S., gewandt haben,  der ihm sagte, er müsse sich zunächst an das Rechnungsprüfungsamt wenden und „das Ganze auch mit der Oberbürgermeisterin absprechen“. Der Angeschuldige soll dann (Anfang Mai 2013) mit Deniz A. – dem damaligen persönlichen Referenten der Oberbürgermeisterin – gesprochen haben. Josef S. soll ihm (nur) mitgeteilt haben, dass er das alte Feuerwehrauto einem Verein zur Verfügung stelle anstatt es zu verschrotten.

Gegenüber A. soll Josef S. den Eindruck erweckt haben, es handele sich um ein altes schrottreifes Feuerwehrauto. Auch soll er verschwiegen haben, dass Empfänger des Autos ein Aero-Club aus Rheinland-Pfalz sein sollte, bei dem er selbst Mitglied war. Tatsächlich soll der Angeschuldigte gewusst haben, dass sich das Auto in einem guten Zustand befand. Alle Inspektionen und Reparaturen waren durchgeführt worden.

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