Symbolbild Foto: Von Alexander Blum (www.alexanderblum.de), Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25098002

Zu dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es keiner bundesgesetzlichen Regelung für Fahrverbote bedarf und somit Städte grundsätzlich Fahrverbote verhängen dürfen, erklärt Verbraucherschutzminister Reinhold Jost:

„Ohne Frage müssen Menschen und Umwelt vor Schadstoff-Emissionen geschützt werden, und die Ursachen dieser Belastungen sind abzustellen. Und zweifellos tragen insbesondere ältere Dieselfahrzeuge zu diesen  Belastungen bei. Allerdings darf nicht das Verursacherprinzip aus dem Blickpunkt geraten.“

Jahrelang sei den Verbraucherinnen und Verbrauchern vermeintlich saubere Dieseltechnologie verkauft worden. Die Kunden hätten darauf vertraut und diese Fahrzeuge gekauft.

„Seit geraumer Zeit wissen wir aber, dass die Verbraucher  bisweilen unter zu Hilfenahme von Betrugssoftware vielfach getäuscht wurden. Es kann deshalb nicht sein, dass unter völliger Ignoranz des Verursacherprinzips nun die Verbraucherinnen und Verbraucher die Zeche zahlen müssen. Dies empfinde ich als  zutiefst ungerecht“, betont Jost, der in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz inne hat.

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