Im Rahmen der Pauschalförderung haben die Krankenkassen im Saarland im Jahr 2017 unter der Federführung der IKK Südwest 89 Selbsthilfegruppen, 19 Selbsthilfeorganisationen und eine Kontaktstelle mit über 350.000 Euro gefördert. Auf die Selbsthilfegruppen entfielen 101.218 Euro, auf die Selbsthilfeorganisationen 114.884 Euro und auf die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland 109.687 Euro.

Die GKV-Gemeinschaftsförderung hat in Zusammenarbeit mit der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland den 1. GKV-Selbsthilfetag in Saarbrücken durchgeführt und 26.553 Euro dafür eingesetzt, dass Betroffene auf die Selbsthilfearbeit aufmerksam werden und sich über verschiedene Selbsthilfegruppen und Angebote informieren konnten.

„Selbsthilfeeinrichtungen helfen Menschen, sich mit ihrer Erkrankung auseinanderzusetzen und zu lernen, damit umzugehen. Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Problemen suchen hier Rat und bekommen Hilfe – ein enorm wichtiges Angebot, das wir als Krankenkasse aus der Region gerne unterstützen und fördern”, erklärt Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland” zusammengeschlossen, um gemeinsam über die Anträge der Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und der Kontaktstelle im Saarland zu entscheiden. Dazu gehören die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der BKK Landesverband Mitte, die IKK Südwest, die KNAPPSCHAFT, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatzkassen (vdek).

An der Beratung über die Vergabe der Fördermittel sind zudem Vertreter der Selbsthilfe beteiligt. Im Saarland sind das die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Saarbrücken), die Landesvereinigung Selbsthilfe e.V., der Paritätische Wohlfahrtsverband Rheinland-Pfalz/Saarland und die Saarländische Landesfachstelle für Suchtfragen.

Auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen, werden Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der Pauschalförderung unterstützt. Die Gelder können für regelmäßig anfallende Kosten, etwa Druckmedien, Fortbildungen, Raummieten oder Sachmittel verwendet werden.

Die Aufstellung der geförderten Selbsthilfeorganisationen finden Sie unter https://www.ikk-suedwest.de/service/selbsthilfefoerderung oder unter www.selbsthilfe-saar.de.

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