HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Justizminister Stephan Toscani: „Der elektronische Rechtsverkehr ist im Saarland nun in allen staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren eröffnet. Was wir im Oktober 2015 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Pilotprojekt gestartet haben, ist jetzt für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar. Die elektronische Kommunikation ist eine zeitsparende und attraktive Alternative zu Post oder Telefax. Mit der Digitalisierung kürzen wir Verfahrensabläufe.“

Mit dem elektronischen Rechtsverkehr können Beteiligte an gerichtlichen Verfahren verbindliche Erklärungen gegengenüber der Justiz abgeben. Diese elektronischen Dokumente sind entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder auf einem sog. sicheren Übermittlungsweg einzureichen. Da die Daten in gerichtlichen Verfahren besonderer Sensibilität unterliegen, ist ein Zugang mittels herkömmlicher E-Mail nicht möglich.

„Jetzt gehen wir den nächsten Schritt. Allen Gerichten und Staatsanwaltschaften muss die sichere und rechtswirksame elektronische Kommunikation nach außen möglich sein. Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das schon jetzt der Fall, sofern die Empfänger elektronisch erreichbar sind. Eine Ausdehnung auf die Zivil- und Fachgerichte steht für das Jahr 2018 auf der Agenda. Daneben wollen wir auch die elektronische Justizakte im Jahr 2018 erstmals testen. Ein entsprechendes Pilotprojekt startet im laufenden Jahr beim Landgericht Saarbrücken“, informiert der Justizminister.

Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs setzt das Saarland bundesgesetzliche Vorgaben um. Bürgerinnen und Bürger können Schriftsätze weiterhin in Papierform einreichen. Rechtsanwälte sind spätestens ab dem 01.01.2022 verpflichtet, ihre aktive Kommunikation mit dem Gericht grundsätzlich elektronisch zu führen.

Ausgenommen vom elektronischen Rechtsverkehr sind derzeit noch allgemeine Verwaltungssachen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Grundbuchsachen.

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