HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich jetzt erstmals die an Frankreich angrenzenden Bundesländer an die französische Arbeitsministerin Pénicord gewandt, um auf die seit einiger Zeit entstandenen Marktzugangsbarrieren im Frankreich-Geschäft hinzuweisen und Erleichterungen durch den Abbau von bürokratischen Belastungen anzumahnen.

Darin beklagen sich die Wirtschaftsministerinnen Anke Rehlinger und Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-Württemberg) gemeinsam mit ihrem rheinland-pfälzischen Ministerkollegen Dr. Volker Wissing über den zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand für ausländische Unternehmen durch die Verschärfung der französischen Entsendeverfahren. Dazu zählen erheblich ausgeweitete Anmeldeverfahren, die Benennung eines Vertreters in Frankreich sowie umfassende Dokumentationspflichten.

Zugleich begrüßen Rehlinger, Hoffmeister-Kraut und Wissing, dass der französische Gesetzgeber bereits im September die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, um per Dekret künftig Erleichterungen für bestimmte Betriebe schaffen zu können, wobei auch der Grenzraum besonders erwähnt wird. Auf der Grundlage der Forderungen der Kammern und Verbände regen  die Ministerinnen und der Minister für dieses Dekret konkret an:
•die Einrichtung eines deutschsprachigen Meldeportals;
•die Nichtumsetzung der zum ersten Januar 2018 geplanten Entsendegebühr;
•die Gleichstellung der Entsendebetriebe bei der Ausstellung der Carte BTP im Baubereich mit den französischen Betrieben;
•Beschränkung der Meldepflicht auf missbrauchsanfällige Branchen und weitere Ausnahmen bei Erstmontagen und Einbauarbeiten;
•Ausnahmen von Meldeverpflichtungen bei Notfall- und Reparaturmaßnahmen sowie Kurzzeitentsendungen.

Mit diesen Erleichterungen könnten grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungslieferungen von den deutschen Betrieben leichter umgesetzt werden, „ohne dass der auch von uns geteilte Ansatz effektiver Kontrollen der Mindestlöhne und Arbeitsschutzbedingungen in Frage gestellt wird“, wie es in dem Sachreiben wörtlich heißt.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Wir sind es im Saarland seit langem gewohnt, über die Staatsgrenze hinaus zu denken. Es ist erfreulich, dass unsere kleineren und mittleren Unternehmen das auch tun. Aber sie stoßen immer wieder auf bürokratische Hindernisse. Das sollte sich ändern. Im Übrigen ist das auch ganz im Sinn der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihnen muss man in Grenzregionen die Möglichkeit geben, den Lieferanten und Dienstleister ihrer Wahl zu bekommen, auch wenn er jenseits der Grenze sitzt.“

Besonders vordringlich erscheint den Ministerinnen und dem Minister, dass der im Februar 2017 im Büro des Saarlands in Paris begonnene Dialog zwischen den in den grenznahen Kammern und Verbänden beratend tätigen Experten sowie den drei Landesministerien und der Deutschen Botschaft mit den zuständigen Vertretern der französischen Seite zu den aufgeworfenen Fragen fortgeführt und eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet wird.

In dem Schreiben wird dargelegt, wie eng sich mittlerweile die wirtschaftlichen Verflechtungen gerade im deutsch französischen Grenzraum entwickelt hat: „Es muss daher gerade in den Grenzräumen unter Beweis gestellt werden, dass von den Wirtschaftsakteuren die Vorteile des europäischen Binnenmarktes voll ausgeschöpft werden können.“

Mit dem gemeinsamen Schreiben erhoffen sich die Anke Rehlinger, Nicole Hoffmeister-Kraut und Volker Wissing, dass ihre Forderungen bei der Ausarbeitung eines Dekrets in Paris berücksichtigt werden. Es wäre ein „hochwillkommenes Zeichen“ der französischen Seite, wenn die ab dem 1. Januar 2018 von der abtretenden Vorgängerregierung eingeführte neue Entsendegebühr nicht umgesetzt würde. „Hier könnte der französische Staatspräsident Macron auf seine Europarede ein klares und konkretes Zeichen für das weitere Zusammenwachsen der deutschen und französischen Wirtschaftsräume setzen.“

Aus der Sicht der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut ist das gemeinsame Schreiben auch ein Ergebnis der seit Anfang des Jahres engeren Zusammenarbeit der drei an Frankreich angrenzenden Bundesländer. „Gerade in dem schwierigen Dossier der Entsendereglungen ist es wichtig, dass wir uns eng abstimmen und unsere spezifischen Erfahrungen aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einbringen. Nur so können wir unsere gemeinsamen Interessen in Paris und Berlin sowie gegenüber der neu konstituierten französischen gemeinsamen Nachbarregion Grand Est wahren.“

„Rheinland-Pfalz hat eine traditionell enge Bindung an Frankreich. Die Unternehmen in der Grenzregion unterhalten auf beiden Seiten gute Geschäftsbeziehungen zueinander. Angesichts dieser traditionell sehr guten Zusammenarbeit mit Frankreich ist es kontraproduktiv, dass eine Richtlinie, die das berechtigte Anliegen des Schutzes vor Lohndumping zum Ziel hat, im Ergebnis dazu führt, dass der Handel zwischen zwei Ländern mit beiderseits gutem Lohnniveau behindert wird. Hier sind wir gefordert, Regeln zu vereinfachen, damit die Unternehmen die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarkts so einfach wie möglich für sich nutzen können“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

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