„Es ist bedauerlich, dass das Oberverwaltungsgericht nicht darüber entscheiden wollte, ob es zulässig ist, Jugendlichen unter 18 Jahren das Wahlrecht bei Kommunalwahlen zu verwehren. Die Politik sollte nun endlich handeln. Jetzt, zwei Jahre vor dem Kommunalwahlen, könnte der Landtag die Weichen stellen.“

Mit diesen Worten reagiert Dennis Lander, rechts- und jugendpolitischer Sprecher der Linksfraktion, auf die Ablehnung des Oberverwaltungsgerichts. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum beispielsweise ein 16-Jähriger eine Ausbildung machen und Steuern zahlen kann und eine 17-Jährige den Führerschein machen und an der Schule von der Bundeswehr angeworben werden darf, beide aber nicht über die Politik vor Ort mitentscheiden dürfen.

In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein können auch 16- und 17-Jährige bereits an Landtagswahlen teilnehmen. Und in der Mehrzahl der Bundesländer, nämlich in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, ist das Wahlrecht ab 16 für Kommunalwahlen längst Realität.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum junge Menschen im Saarland gegenüber ihren Altersgenossinnen und -genossen benachteiligt werden sollten.“

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