HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Justizminister Stephan Toscani hat sich anlässlich des 4. Saarländischen Medizinrechtstages am 11. November 2017 in Saarbrücken für Verbesserungen im Arzthaftungsrecht ausgesprochen. Seit einigen Jahren nimmt – nicht zuletzt wegen der Multiresistenz einiger Keime – die Zahl von Krankenhausinfektionen deutlich zu.

Soweit die Infektion eines Patienten auf einem Verstoß gegen den in Praxen und Kliniken zu beachtenden Hygienestandard beruht, sie also hätte verhindert werden können und müssen, ist die Behandlerseite schadensersatzpflichtig.

„Bei Hygieneverstößen gibt es nach bisheriger Gesetzeslage und Rechtsprechung aber eine Gerechtigkeitslücke. Die Geltendmachung eines solchen Anspruchs scheitert regelmäßig schon daran, dass es dem Patienten als Außenstehenden an den für den Nachweis erforderlichen Informationen zu dem klinikinternen Vorgehen fehlt“, betonte Stephan Toscani.

„Auch dass der schadensstiftende Keim aus dem Praxis- oder Klinikbereich herrührt, können Patienten mangels Einblicks in die dortigen Abläufe regelmäßig nicht nachweisen. Hingegen wird der Behandlerseite bei der Frage nach der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nur eine geringe Darlegungslast auferlegt. Demzufolge kommt es selbst bei Vorliegen eines einfachen bzw. mittelschweren Hygienefehlers ganz überwiegend nicht zu einer Haftung. Diese ungleiche Risikoverteilung muss behoben werden“, so der Minister.

„Bei Infektionsfällen durch Krankenhauskeime sollte daher eine Beweislastumkehr zugunsten der Patienten für den Fall angeordnet werden, dass

(1) die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,
(2) die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut oder
(3) die Empfehlungen der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert-Koch-Institut

nicht beachtet worden sind. Die Beweislastumkehr sollte nicht eintreten, wenn die für die Einhaltung der Krankenhaushygiene Verantwortlichen nachweisen, dass zwar andere, aber mindestens gleichwertige Maßnahmen angewandt wurden.“

Die Justizministerinnen und Justizminister haben deshalb auf ihrer Herbstkonferenz am 9. November 2017 in Berlin den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz einstimmig gebeten, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.

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