DIE LINKE im Saarländischen Landtag lehnt die bisher erste bundesweit bekannte Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und einem Jobcenter ab. Nachdem der Verfassungsschutz im Innenausschuss auf Antrag der Linksfraktion über das Thema berichtet hat, erklärt der rechts- und datenschutzpolitische Sprecher Dennis Lander:

„Dass ein Behördenmitarbeiter mitteilen kann und sollte, wenn er einen ganz konkreten Verdacht hat, dass einer seiner Kunden einen Anschlag plant, ist selbstverständlich. Und es ist angesichts der Anschläge der Vergangenheit verständlich, dass viele Menschen verunsichert sind, auch Mitarbeiter eines Jobcenters. Das ändert aber nichts daran, dass dafür die Polizei zuständig ist und nicht der Inlandsgeheimdienst. Und dass ein konkreter Verdacht vorliegen sollte, nicht lediglich ein komisches Bauchgefühl.

Auch wenn der saarländische Verfassungsschutz versichert, Hinweise gingen zuerst an eine Datenschutzbeauftragte, ändert das nichts daran, dass Mitarbeiter von Jobcentern nun einmal nicht zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes werden sollten und die Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit – oder von ‘Sensibilisierungsgesprächen’ mit dem Jobcenter, wie es der Verfassungsschutz inzwischen nennt – sich nicht erschließt.

Zumal das Sozialgesetzbuch eine mögliche Übermittlung von Daten durch Sozialbehörden an den Verfassungsschutz auf Name, Vorname, früher geführte Namen, Geburtsdatum und – Ort, derzeitige und frühere Anschriften sowie Namen und Anschriften seiner derzeitigen und früheren Arbeitgeber beschränkt (SGB X, §72 (1)). Dieser Vorgang ist der erste, der bundesweit bekannt wird, und gehört ebenso auf den Prüfstand wie ähnliche ‘Sensibilisierungsgespräche’ des Verfassungsschutzes mit Kreisverwaltungen in Saarlouis und Homburg.”

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