Mit Wirkung zum 25. Mai 2018 werden die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes-EU den Regelungsrahmen für den Datenschutz in Deutschland bilden.
Datenverarbeitende Stellen wie Unternehmen, Vereine, Verbände u.a. sollten somit frühestmöglich ihre Prozesse der Verarbeitung personenbezogener Daten im Hinblick auf die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüfen und anpassen.
Als Hilfestellung für diese Prüfungs- und Anpassungsbemühungen der datenverarbeitenden Stellen veröffentlichen die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sogenannte Kurzpapiere zu spezifischen Themenbereichen.
Bislang können folgende Kurzpapiere auf der Webseite des Datenschutzzentrums unter https://datenschutz.saarland.de/ds-grundverordnung/kurzpapiere/ abgerufen werden:
• „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO“, • „Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen“,
•„Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung“
•„Datenübermittlung in Drittländer“
Weitere Kurzpapiere sind zurzeit noch in Abstimmung und werden zeitnah veröffentlicht.