Das neue Gesetz, das Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dieser Tage auf den Weg bringen will, sieht unter anderem vor, Kitas zu verpflichten, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn Eltern den erforderlichen Nachweis über eine Impfberatung nicht vorlegen.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Martina Holzner und ehemalige Kita-Regionalleiterin sieht den Entwurf an einigen Stellen kritisch: „Kinder kommen teilweise schon sehr früh in Betreuungseinrichtungen. Wie soll es den Pädagogen hier möglich sein, die gesamte Impfzeit eines Kindes im Auge zu behalten.“
„Das Saarland setzt bereits bei den Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) beim Kinderarzt auf sorgsame Kontrollen. Ziel dieser Untersuchung ist auch, Misshandlungen im Vorfeld zu verhindern oder in Anfängen zu ermitteln, um möglichst schnell eingreifen zu können. Wird auch nach zweimaligem Erinnern keine Untersuchung durchgeführt, so schaltet sich das Gesundheitsamt ein. Ebenso wie bei den U-Untersuchungen sollten die Kinderärzte die Schnitt- und Kontrollstelle zu den Gesundheitsämtern sein und die fehlenden Impfungen dorthin weitergeben. Kinderärzte haben die Impf- und Krankengeschichte der Kinder im Blick, da sie diese vom Babyalter an betreuen“, sagt Holzner.
„Im Grunde verlangt Gröhe, dass die Erzieherinnen und Erzieher durch die Weitergabe von ärztlichen Informationen in die Persönlichkeitsrechte von Eltern und Kinder eingreifen. Das darf erstens nicht sein und zweitens wäre dadurch nicht ein Kind mehr geimpft. Konsequent wäre es, weiter zu denken und zu überlegen, wie man in Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen den Schutz vor ansteckenden Krankheiten am besten gewährleisten kann“, konstatiert Holzner.