„Bei den laufenden Verhandlungen zu den Hebammenvergütungen muss darauf geachtet werden, dass die Bedürfnisse der schwangeren Frauen im Mittelpunkt stehen und die Arbeitsbedingungen der freiberuflichen Hebammen verbessert werden. Eine Umstellung der Vergütung bei den Hebammen in unseren Krankenhäusern darf nicht die Versorgung der werdenden Mütter bedrohen“, betont Petra Berg, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen der Vergütungen für Hebammen durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Der GKV-Spitzenverband plant Veränderungen bei der Vergütung der freiberuflichen Hebammen, die im so genannten Belegsystem in den Kliniken rund 20 Prozent aller Geburten betreuen. So dürften diese zukünftig im Schichtdienst nur noch die Betreuung von zwei Frauen parallel abrechnen und Betreuungsverträge müssten bis zur 38. Schwangerschaftswoche abgeschlossen werden. Auf der anderen Seite sollen die Pauschalen für Hebammen je Geburt steigen. Für Berg bedarf es hier einer praktikablen Lösung, die auf der einen Seite eine 1:1- Betreuung der Frauen vor, während und nach der Geburt ermöglicht auf der anderen Seite aber auch gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung für alle Hebammen sicherstellt.
„Eine solche Veränderung hätte eine deutliche schlechtere Versorgung von Mutter und Kind zum Ergebnis. Es muss unbedingt beachtet werden, wie die Arbeitsrealität der Hebammen aussieht. Geburten lassen sich nicht nach der Stechuhr planen, deshalb müssen flexible Vertretungsregelungen beibehalten werden. Auch sollten werdende Mütter noch bis zur Geburt die Möglichkeit haben, einen Vertrag mit einer Beleghebamme abzuschließen und sich so noch kurzfristig für eine Hebamme entscheiden zu können“, sagt Berg. „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass die Bedürfnisse der Mütter und der Kinder immer an erster Stelle stehen. Mit den angedachten Veränderungen darf unter keinen Umständen die Wahlfreiheit der werdenden Mütter für ihre Geburt eingeschränkt werden. Diese Wahlfreiheit ist ein Grundrecht jeder Frau!“
Berg weiß die Arbeit der Hebammen im Saarland zu schätzen: „Unsere Hebammen sorgen für die Frauen, während und nach einer Geburt. Dank ihres unermüdlichen Einsatzes steht das Wohl von Mutter und Kind immer im Mittelpunkt. Sollte sich die Vergütungsstruktur verschlechtern oder die notwendige Flexibilität der Hebammen einschränkt werden, wird am Fundament des Systems der Beleghebammen in den Kliniken gesägt. Das darf nicht passieren!“
Die Beteiligten im derzeit laufenden Schiedsverfahren sind nun aufgerufen, eine Einigung zu finden, die die Versorgungssicherheit auch im Saarland garantiert und sowohl die Wahlfreiheit der werdenden Mütter als auch eine faire Entlohnung aller Hebammen sicherstellt. Berg fordert Bundesgesundheitsminister Gröhe auf, sich mit Verve für die Interessen der werdenden Mütter sowie der Hebammen einzusetzen.