HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Der Landtag hat am Donnerstag, den 15. März, Änderungen im Landesheimgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen insbesondere die Ausdehnung des staatlichen Schutzes auf alternative Betreuungs- und Lebenssituationen in der Pflege. Zudem fallen in Zukunft auch die ambulanten Pflegedienste unter staatliche Aufsicht. „Die Novellierung des Gesetzes verbessert die Möglichkeit auf Missstände reagieren zu können und dient somit dem besseren Schutz pflegebedürftiger Saarländerinnen und Saarländer“, so Sozialministerin Monika Bachmann.

„Mittlerweile hat sich die Situation bei den Angeboten als auch bei der Nachfrage nach Pflegebedarf geändert. Zunehmend werden Alternativen zum klassischen stationären Heim angefragt und wahrgenommen, so beispielsweise temporäre Pflege wie Tages-, Nacht- oder Verhinderungspflege, sodass diesem geänderten Bedarf im Saarland auch entsprechende Regelungen neu geschaffen oder geändert werden mussten. Hiermit tragen wir der aktuellen Entwicklung der Pflegewirklichkeit Rechnung“, resümierte Sozialministerin Monika Bachmann.

„Wie wichtig und sinnvoll die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf die ambulanten Pflegedienste ist, zeigt die derzeitige politische Diskussion, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege zu finden. Darüber hinaus kann die Heimaufsicht auch bei Hinweisen und Beschwerden über Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten entsprechende Überprüfungen einleiten. Dabei ist – zur Vermeidung des Aufbaus von Doppelstrukturen – bei ambulanten Pflegediensten nur eine anlassbezogene Strukturprüfung vorgesehen.“

Ebenso sieht die Änderung des Gesetzes eine klarere Definition der unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden ambulanten Wohnformen vor. Gewährleistet ist dabei, dass Betroffene auch weiterhin selbstbestimmt ihren Wohn- und Betreuungsumfeld wählen können, ohne, dass dies durch staatliche Auflagen erschwert oder unmöglich ist.

„Ein weiterer Baustein der Neufassung ist eine erweiterte Experimentierklausel. Träger können künftig bei der Heimaufsicht die Erlaubnis beantragen, neue, gegebenenfalls von den verfassten Verordnungen abweichende modellhafte Betreuungs- und Wohnsettings einzurichten. Dieser Genehmigungsprozess wird jedoch an hohe konzeptionelle Hürden geknüpft sein.“

Außerdem müssen künftig alle in der Pflege arbeitenden Menschen in vorgegebenen Zeiträumen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. „Diese Vorschrift ist nicht zu verstehen, dass durch den Gesetzgeber alle in der Pflege Arbeitenden unter Generalverdacht gestellt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Solche klare Regelungen entlasten die Mitarbeiter der Pflege und können dafür sorgen, dass „schwarze Schafe“ künftig weniger Möglichkeiten mehr haben, den guten Ruf der Pflege und der in der Pflege Arbeitenden nachhaltig zu belasten“, so die saarländische Sozialministerin.

„Wir setzen damit ein deutliches Zeichen, dass das Saarland die Weiterentwicklungen in der Pflege unterstützt und fördert – wobei immer auch der Schutzauftrag des Landes für die Menschen auch in den neu entstandene Wohnformen und alternativen Betreuungssituationen gewährleistet wird. Die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass wir zu ihnen stehen und sie auch in den Lebenslagen, in denen sie besonders auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind, nicht im Stich lassen“, äußerte sich Monika Bachmann abschließend.

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