Mit Beschluss vom heutigen Montag hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.2.2017 mit dem Eilantrag des NPD-Landesverbandes Saarland auf Teilnahme an der sogenannten „Elefantenrunde“ des SR vor der am 26.3.2017 stattfindenden Landtagswahl zurückgewiesen wurde, bestätigt und die NPD-Beschwerde zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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