HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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In der Sitzung des Grubensicherheitsausschusses hat die Landesregierung auf Antrag der Grünen-Landtagsfraktion über das weitere Vorgehen hinsichtlich einer Ausweitung der sogenannten Bergschadensvermutung berichtet. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion, Hubert Ulrich:

„Die Landesregierung hat in der heutigen Sitzung eingeräumt, dass die aktuelle Regelung bezüglich der Bergschadensvermutung noch immer nicht zufriedenstellend ist. Zwar haben Bundestag und Bundesrat mit der Novelle des Bundesberggesetzes den Geltungsbereich der Bergschadensvermutung ausgeweitet. Darin wurde jedoch nur festgeschrieben, dass die Beweislastumkehr künftig für Hebungen und Erderschütterungen gilt.

Was die Hebungen anbelangt, bezieht sich die Bergschadensvermutung nach wir vor nur auf den Einwirkungsbereich, der für den Abbaubetrieb galt. Allerdings könnten Schäden durch einen Grubenwasseranstieg viel großflächiger auftreten. Von den Auswirkungen könnten bis zu 600.000 Saarländerinnen und Saarländer betroffen sein. Und für weitere mögliche Schäden infolge einer Grubenflutung, darunter Vernässungen und Ausgasungen, ist im Bundesberggesetz weiterhin keine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gefunden.

Wir dürfen den Saarländerinnen und Saarländern nicht zumuten, die Beweislast für Schäden tragen zu müssen, die durch eine Grubenflutung möglicherweise an ihren Häusern entstehen. Daher darf sich die Landesregierung nicht auf die Position zurückziehen, in dieser Frage schlicht auf weitere Novellierungen des Bundesberggesetzes zu hoffen, wie sie es heute dargelegt hat. Wir erwarten von ihr, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bergschadensvermutung auf alle möglichen Bergschäden ausgeweitet wird und alle betroffenen Kommunen in den Einwirkungsbereich aufgenommen werden.“

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