Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger hat an Bundesregierung und Parlament appelliert, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Gestaltung des Schienenfernverkehrs in Kraft treten zu lassen. Der Bundesrat hat dazu einen Entwurf vorgelegt, der unter anderem vom Saarland und von Rheinland-Pfalz eingebracht wurde. Ziel sei es, notwendige Zug-Angebote zu definieren und Bedienungsstandards verbindlich festzuschreiben. Eine Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens ergebe keinen Sinn.
Rehlinger: „Wenn sich die Bahn mit ihren Fernverkehrsangeboten noch weiter aus der Fläche zurückzieht, müssen wir als Länder es mit Regionalzügen kompensieren. Das engt unseren Gestaltungsspielraum erheblich ein.“ Artikel 87e des Grundgesetzes verpflichte den Bund, beim Schienenfernverkehr dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung zu tragen. Diese Gemeinwohlorientierung fehle bisher beim Fernverkehr.
Die Länder sehen deshalb auf Grund der eindeutigen Rollenverteilung einen dringenden Handlungsbedarf. „Es muss in der Fläche eine Grundversorgung mit Fernverkehrsangeboten sichergestellt werden, daher unser Gesetz“, so Ministerin Rehlinger. Das Miteinander von Fern- und Nahverkehr müsse kundenorientiert organisiert werden, ohne dass ganze Regionen und Oberzentren abgehängt werden.
Die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel hätten „einen klar definierten Zweck, und der liegt gerade nicht darin, Fernverkehr zu ersetzen“.