HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Unternehmen hat sich nach Auffassung von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger bewährt. Allerdings entsprechen viele gesetzliche Regelungen nicht mehr dem Wandel in der heutigen Arbeitswelt. Hinzu kommt, dass heute kaum mehr neue Unternehmen in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung fallen oder die Mitbestimmung der Beschäftigten in den Aufsichtsräten von Unternehmen leicht umgangen werden kann.

Deshalb müsse nicht nur die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt und zukunftsfest gemacht werden, sondern auch die betriebliche Mitbestimmung, so Wirtschaftsministerin Rehlinger: „Die betriebliche Interessenvertretung muss in der Lage sein, auch unter veränderten Arbeitsbedingungen die Interessen der Beschäftigten erfolgreich zu vertreten.“ Nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates werde man hier einen großen Schritt weiterkommen – und das zum Nutzen der Beschäftigten und der Unternehmen. „Denn dort, wo Beschäftigte mitbestimmen, wird mehr investiert. Auch sind die Identifikation mit dem Unternehmen, die Arbeitszufriedenheit und Produktivität deutlich höher. Mitbestimmte Unternehmen engagieren sich auch stärker in der betrieblichen Ausbildung“, sagte die Ministerin im Anschluss.

Die Entscheidung im Bundesrat blieb bis zur Abstimmung offen. Erst mit der Unterstützung des Saarlandes wurde der Antrag von Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin, Brandenburg angenommen. Laut Entschließung des Bundesrats soll die Mitbestimmung insbesondere in folgenden Bereichen zukunftsfest gemacht werden:

  • Der für die betriebliche Mitbestimmung maßgebliche Arbeitnehmerbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes muss dergestalt an die betriebliche Realität angepasst werden, dass eine einheitliche Vertretung der Interessen aller Beschäftigten eines Betriebes ermöglicht wird, unabhängig davon, ob diese Personen in einem regulären oder in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen.
  • Da die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit fortschreitet, wird Arbeit zunehmend auch außerhalb der regulären Arbeitszeit und außerhalb des eigentlichen Arbeitsorts verrichtet. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass diese Arbeit als solche erkannt und vergütet wird. Mitbestimmung soll bei gegensätzlichen Interessen helfen, einen fairen Kompromiss zu finden.
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten einer Anpassung der Mitbestimmung für deutsche Tochtergesellschaften zu prüfen, da multinationale Konzerne verstärkt aus dem Ausland heraus agieren und dort strategische Entscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigten in Deutschland treffen.
  • Da junge, wachsende Kapitalgesellschaften sich zunehmend dem Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung entziehen, wird die Bundesregierung auch aufgefordert, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden.
  • Generell wird die Bundesregierung aufgefordert, die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten, auszubauen und an die genannten Herausforderungen anzupassen – mit dem übergreifenden Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu fördern. Auch die Anwendung der geltenden Schutzrechte ist zu verbessern.
  • Abschließend wird die Bundesregierung gebeten, sich bei den Europäischen Institutionen dafür einzusetzen, die Vielfalt nationaler Mitbestimmungsmodelle zu respektieren, die in der jeweils unterschiedlichen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Entwicklung sowie in den nationalen Staatsstrukturen begründet liegen.
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