HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg begrüßt die gestern im Kabinett beschlossene Änderung des Hinterbliebenen-Entschädigungsgesetzes:

„Hinterbliebene, die Verwandte oder Vertraute durch einen Mord, einen Terroranschlag, Verkehrsunfälle oder ärztliche Behandlungsfehler verloren haben, bekommen nun mit dem neuen Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas einen eigenen Entschädigungsanspruch für ihr erlittenes Leid. Für die Hinterbliebenen bedeutet das auch, dass nicht allein materielle Schäden ausgeglichen werden, sondern auch ihr seelisches Leid Anerkennung findet.“

Berg weist darauf hin, dass eine finanzielle Entschädigung kein Ausgleich für den Verlust eines lieben Menschen ist: „Geld kann niemals einen solch schweren Verlust aufwiegen. Es ist aber richtig und notwendig, dass Hinterbliebene ausreichend Hilfe erhalten. Das darf sich nicht nur bei materiellen Auswirkungen niederschlagen, sondern muss auch die seelischen, also psychischen Folgen umfassen. Das seelische Leid kann dadurch den Hinterbliebenen nicht genommen werden, aber das Wissen darum, dass der Verantwortliche den Tod eines geliebten Menschen entschädigen muss, lindert es zumindest.“

Hintergrund
Die Bundesregierung geht von knapp 24 000 Fällen pro Jahr aus. Bisher könnten Hinterbliebene nur dann eine Entschädigung beantragen, wenn sie seelische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verlust nachweisen konnten. Durch das neue Gesetz von Bundesjustizminister Maas wird das seelische Leid anerkannt und entschädigungspflichtig.

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