Ein Strafurteil aus Saarbrücken rückt eine Lücke im deutschen Kinderschutzrecht ins Rampenlicht, die seit Jahren bekannt ist – und nun zum politischen Druckmittel wird. Nachdem das Landgericht Saarbrücken am 29. Mai 2026 einen Sozialarbeiter aus Blieskastel wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt hat, fordert die SPD-Landtagsfraktion Saarland Bundesfamilienministerin Karin Prien zum unverzüglichen Handeln auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zentrum der Kritik steht eine vermeintlich technische Formulierung im Sozialgesetzbuch, die im Ernstfall jedoch konkrete Folgen für Pflegekinder hat. § 37c Absatz 3 Satz 4 SGB VIII regelt bislang, dass das Jugendamt am Wohnort der Pflegeperson beteiligt werden soll, wenn ein Kind außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des eigentlich verantwortlichen Amtes untergebracht wird. Aus dieser weichen Soll-Vorschrift müsse, so die saarländischen Sozialdemokraten, endlich eine verbindliche Pflicht werden.
Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon wählt deutliche Worte. „Der Fall aus Blieskastel macht auf furchtbare Weise sichtbar, wovor unser Familienminister Magnus Jung seit Jahren warnt: Pflegekinder dürfen bei länderübergreifenden Unterbringungen nicht aus dem Blick der Behörden vor Ort geraten“, erklärt er. Viele dieser Kinder hätten schwere Belastungen bereits erlebt, bevor der Staat überhaupt Verantwortung für ihre Unterbringung übernehme. Gerade in dieser Obhut müsse verlässlich geklärt sein, wo sie leben und wer sie betreut.
Um die Absurdität der Lage zu illustrieren, greift Commerçon zu einem alltäglichen Vergleich. „Es ist niemandem zu erklären, dass ein Auto bei einem Wohnortwechsel ordentlich umgemeldet werden muss, während bei Pflegekindern nicht mit derselben Klarheit geregelt ist, welches Jugendamt vor Ort informiert und eingebunden sein muss.“ Komme ein Kind etwa aus Hessen ins Saarland, müsse das hiesige Jugendamt verbindlich informiert und handlungsfähig sein. Kinder dürften nicht zwischen Akten, Trägern und Zuständigkeiten verschwinden.
Dass die Forderung nicht aus dem Nichts kommt, betont die Fraktion ebenfalls. Der saarländische Familienminister Magnus Jung habe bereits in der Zeit der Ampel-Regierung in Berlin einen konkreten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesrechts vorgelegt. Ziel sei eine echte Beteiligungspflicht: Bei länderübergreifenden Unterbringungen soll das Jugendamt am tatsächlichen Aufenthaltsort der Pflegeperson zwingend, frühzeitig und dokumentiert eingebunden werden.
„Magnus Jung hat geliefert. Der Gesetzentwurf liegt vor. Jetzt liegt die Verantwortung bei Karin Prien“, sagt Commerçon. Die Ministerin müsse den Entwurf aufgreifen, im Haus Prien dürfe er nicht weiter liegen bleiben. Betroffenheit allein schütze kein Kind, aus dem Wissen um die Lücke müsse endlich verbindliches Recht werden.
Über den konkreten Anlassfall hinaus fordert die SPD-Landtagsfraktion vom Bund ein ganzes Bündel klarer Vorgaben: verbindliche Informationspflichten, dokumentierte Zuständigkeiten, nachvollziehbare Prüfwege und wirksame Konsequenzen, wenn diese Pflichten missachtet werden. Damit reagiere man auch auf die Realität in den Ämtern selbst. Viele Mitarbeitende in Jugendämtern und bei freien Trägern leisteten täglich verantwortungsvolle Arbeit, so Commerçon abschließend. „Gerade deshalb brauchen sie klare Regeln und ein Bundesrecht, das Kinderschutz nicht dem Zufall überlässt. Das Saarland hat früh auf diese Lücke hingewiesen und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt muss Berlin handeln.“






















