Großrosseln (ots) – In Großrosseln hat die Bundespolizei in der Nacht zum Sonntag, 3. Mai 2026, gegen 0.30 Uhr eine 64 Jahre alte Frau mit französischer Staatsangehörigkeit kontrolliert. Die Frau versuchte zunächst, zu Fuß vor der Kontrolle zu fliehen.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl vorlag. Sie war wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro oder ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 35 Tagen verurteilt worden.
Da sie ihre Personalien nur mündlich angab, sollte ihre Identität auf der Dienststelle eindeutig festgestellt werden. Beim Einsteigen in den Streifenwagen leistete der 64-Jährige erheblichen Widerstand.
Weil sie den haftbefreienden Betrag nicht bezahlen konnte, wurde sie anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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