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Die Grünen-Landtagsfraktion hatte im November eine Anfrage an die Landesregierung zum Thema Barrierefreiheit auf dem Baumturm und dem Baumwipfelpfad Saarschleife in Mettlach-Orscholz (Cloef) gestellt. Zu den jetzt erhaltenen Antworten erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Die Erlebnisakademie AG hat auf ihrer Homepage nach Eröffnung des Baumwipfelpfades an der Cloef explizit mit dessen Barrierefreiheit geworben. Dass öffentlich zugängliche Bauten barrierefrei gestaltet werden müssen, ist im Übrigen auch in Paragraph 50 der Landesbauordnung festgeschrieben. Allerdings wurde unserer Fraktion von Bürgern zugetragen, dass die Befahrung des Pfades und insbesondere des Baumturms für Rollstuhlfahrer schwierig sei. Unter anderem seien die Handläufe der Rampen zu hoch angebracht. Aus diesem Grund hatten wir eine Anfrage an die Landesregierung zur Barrierefreiheit des Baumwipfelpfades gestellt.
Und wie sich durch unsere Anfrage gezeigt hat, ist die Barrierefreiheit überhaupt nicht gegeben. Stattdessen habe sich der Betreiber laut Landesregierung in seinem Bauantrag dazu verpflichtet, für Menschen, die die Anlage nicht selbstständig bewältigen können, während der Öffnungszeiten geschultes Personal zur Hilfe bereit zu stellen. Auch wirbt die Erlebnisakademie auf ihrer Homepage inzwischen nicht mehr mit der Barrierefreiheit, sondern betitelt die Anlage nunmehr als barrierearm.
Hier ist es in der Vergangenheit also zu einer Irreführung der Öffentlichkeit gekommen. Darüber hinaus hat die Landesregierung für den Bau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes Zuschüsse in Höhe von 300.000 Euro gewährt, wobei diese Anlage offenbar nicht einmal die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Landesbauordnung erfüllt. Die Ergebnisse der Anfrage wurden inzwischen an den Landesrechnungshof zur Bewertung weitergeleitet.”
Link zu den Antworten auf die Anfrage der Grünen-Fraktion:
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Aw15_2046.pdf
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