HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Am Montag (12.12.2016) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sowie des nordrhein-westfälischen Finanzministers Dr. Norbert Walter-Borjans in Berlin zusammengetreten. In seiner 14. Sitzung hat der Stabilitätsrat den aktuellen Sanierungsbericht des Saarlandes positiv bewertet und festgestellt, dass das Saarland die Obergrenze der Neuverschuldung auch im laufenden Jahr einhalten wird.

„Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass Verlässlichkeit und Konsolidierungswille die saarländische Haushaltspolitik kennzeichnen“, kommentierte der saarländische Finanzminister Stephan Toscani die Ergebnisse des Stabilitätsrates. Der Stabilitätsrat lobt den Konsolidierungskurs der Landesregierung und macht dies in seinem Beschluss deutlich. Wörtlich heißt es dort: „Das Saarland hält an seinem bisherigen Sanierungskurs fest, den eine strikte Ausgabenbegrenzung kennzeichnet. Es wird sein Sanierungsprogramm voraussichtlich vollständig umsetzen.“
Minister Stephan Toscani zeigte sich zufrieden: „Wir sehen darin eine Anerkennung für unseren Konsolidierungskurs. Die Fortschritte, die das Saarland in den vergangenen fünf Jahren erreicht hat, sind beachtlich. In den Jahren von 2011 bis 2016 haben wir das strukturelle Defizit um rund zwei Drittel reduziert. Dazu haben unser Wille zu konsolidieren und günstige Rahmenbedingungen, aber auch die konstruktive Begleitung durch den Stabilitätsrat beigetragen.“
Das bisherige Sanierungsverfahren endet mit Ablauf des Haushaltsjahres 2016. Weil – wie bereits zu Beginn der Vereinbarung absehbar war – der Sanierungsprozess für Bremen und das Saarland aber nicht abgeschlossen ist, hat der Stabilitätsrat im Einvernehmen mit beiden Ländern beschlossen, die Sanierungsvereinbarung zu verlängern und dazu mit beiden Ländern Gespräche zu führen.
Finanzminister Stephan Toscani verwies darauf, dass dem Saarland in den Jahren 2017 bis 2020 noch eine sehr schwierige Etappe bevorsteht: „Im Zeitraum von 2017 bis 2020 muss das Saarland auch weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, um Konsolidierungshilfen von jährlich 260 Millionen Euro zu erhalten.“
Ab dem Jahr 2020 gebe es nun durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Planungssicherheit für Bund und Länder. Das Ergebnis mache die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die Einhaltung der Schuldenbremse und gute Entwicklungschancen für alle Länder möglich.
„Auch nach der Einigung zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit zusätzlichen Mitteln von rund 500 Mio. Euro pro Jahr müssen wir eine kluge Haushaltspolitik betreiben. Darüber hinaus muss das Land an dem Ziel festhalten, den überproportionalen Schuldenstand abzubauen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft zu realisieren“, betonte Stephan Toscani abschließend.
Hintergrund: Stabilitätsrat
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Zusammen mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.
Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder jährliche Stabilitätsberichte vor.
Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

 

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