HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

In der heutigen Sitzung des Innenausschusses stand auf Antrag der Grünen-Fraktion eine Anhörung zur geplanten Änderung des Saarländischen Spielbankengesetzes auf der Tagesordnung. Hintergrund ist, dass die Landesregierung mit der Gesetzänderung die Einrichtung von Raucherräumen in Spielbanken legitimieren will. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Die heutige Anhörung hat uns in der Auffassung bestätigt, dass eine Legalisierung von gesonderten Raucherräumen in Spielbanken sowohl aus gesundheitspolitischer als auch rechtlicher Sicht nicht zu verantworten ist. So haben die Vertreter der Nichtraucherschutzinitiativen dargestellt, dass durch separate Raucherräume ein wirklicher Gesundheitsschutz der Personen, die sich im Nichtraucherbereich aufhalten, nicht gewährleistet werden kann. Dies liegt schon darin begründet, dass durch das Öffnen der Türen der Rauch in die Nachbarräume gelangt.
Darüber hinaus sind die Planungen der Landesregierung auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wie heute durch die Rechtsexpertin Prof. Dr. Annette Guckelberger von der Saar-Universität dargestellt wurde, könnte durch die Neuregelung der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt werden. Denn es würden zwar die Spielbankbetreiber die Erlaubnis zur Einrichtung von Raucherräumen erhalten. Gastronomiebetrieben bliebe diese Möglichkeit allerdings verwehrt. Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen, müsste konsequenterweise der bestehende, flächendeckende Nichtraucherschutz aufrechterhalten werden. Ansonsten könnte sogar eine Klagewelle durch Gastronomiebetriebe drohen. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass es auch in Nordrhein-Westfalen und Bayern, wo ebenfalls Nichtraucherschutzgesetze gelten, keine Ausnahmeregelungen für Spielbanken gibt.
Angesichts der klaren Ergebnisse der heutigen Anhörung fordern wir von der Landesregierung, ihre Pläne für eine Änderung des Spielbankengesetzes aufzugeben. Ansonsten wären Tür und Tor für eine Aufweichung des Nichtraucherschutzes geöffnet.”
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