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Anlässlich des Starts ins 500-jährige Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 hat der Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) auf die Erfordernisse einer ethischen Fundierung der Medienregulierung im Geiste von Mitmenschlichkeit und Mitgefühl hingewiesen.

„Gerade auch im privaten Rundfunk darf der shareholder value nicht der einzige Maßstab unternehmerischen Handelns sein. Anbieter von audiovisuellen Angeboten müssen sich stets der besonderen Verantwortung bewusst sein, die mit ihrer Rundfunkfreiheit einhergeht. Bei allzu vielen Angeboten des privaten Rundfunks vermissen allzu viele Menschen mit Recht den ethischen Kompass der Programmmacher“, unterstrich Conradt.
Herausforderungen für Mitmenschlichkeit und Mitgefühl gelte es auch im Übergang zur Informationsgesellschaft wirksam zu begegnen. „Es ist entscheidend, was wir Menschen aus den Möglichkeiten der Digitalisierung machen, bevor künstliche Intelligenz uns nicht nur bei kognitiven Fähigkeiten ein- und überholt, sondern auch im Bereich emotionaler Intelligenz herausfordert. Die dringend erforderliche ethische Debatte über den digitalen Wandel im Geist des humanistischen Erbes der Reformation darf nicht darauf verkürzt werden, den moralischen Zeigefinger zu heben. Aber sie gebietet auf Risiken des Wandels hinzuweisen und die Verantwortung für gesellschaftliches Mitgestalten nicht aus der Hand zu geben. Gerade auch die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Meinungsvielfalt bedürfen einer medienethischen Diskussion. Die LMS wird diese Debatte zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit im nächsten Jahr machen”.
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