Die Grünen-Landtagsfraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung zum Bestand an Sozialwohnungen im Saarland und zum künftigen Bedarf nach solchem Wohnraum gestellt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:
„Der Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VDW Saar) hat aktuell noch einmal ganz deutlich gesagt, dass das Saarland dringend neue Sozialwohnungen benötigt. Offenbar ist die Förderpraxis im Saarland, nämlich die Vergabe zinsverbilligter Darlehen statt Zuschüsse, nicht geeignet, um Wohnungsunternehmen beim Bau von Sozialwohnungen zu unterstützen. Das muss sich ändern! Beim Sozialwohnungsbestand muss im Saarland dringend nachgesteuert werden. Während es laut Medienberichten im Jahr 2007 noch 4000 solcher Wohnungen gab, sind 2016 gerade einmal 1100 übrig geblieben. Unklar ist auch, in welchem Zustand sich die Wohnungen befinden, und ob sie ohne größere Sanierungsarbeiten überhaupt bezogen werden können.
Es sollte daher das Bestreben der Landesregierung sein, nachhaltig in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, sowohl was die Modernisierung von Bestandswohnraum als auch den Neubau angeht. Dazu muss sie endlich sämtliche für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellten Bundesmittel tatsächlich für diesen Zweck verwenden. In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 hat die Landesregierung von den jährlichen 6,5 Millionen Euro jeweils 1,5 Millionen zweckentfremdet und in den allgemeinen Bauhaushalt eingestellt.
Vor diesem Hintergrund haben wir nun eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Damit wollen wir unter anderem in Erfahrung bringen, für welche baulichen und sonstigen Maßnahmen die zur Verfügung gestellten Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in den letzten vier Jahren verwendet wurden. Die Landesregierung muss außerdem darstellen, wie hoch der derzeitige Bestand an Sozialwohnungen im Saarland – aufgeschlüsselt nach solchen in Landesbesitz, kommunalem Besitz und Privatbesitz – ist und wie hoch die Leerstandsquote liegt. Wir fordern Auskunft darüber, mit welchem Bedarf an Sozialwohnungen die Landesregierung bis zum Jahr 2022 rechnet und inwieweit der Bestand an entsprechendem Wohnraum erhöht werden soll. Schließlich wollen wir wissen, wie die Förderkulisse genau aussieht und weshalb keine Zuschüsse wie in anderen Bundesländern erteilt werden.“
Anzeige