Ermittler sollen rechtssicheren Zugriff auf Geschwindigkeitsdaten beteiligter Fahrzeuge bekommen. Die Justizministerkonferenz hat sich für eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten bei schwerwiegenden Fällen verbotener Kraftfahrzeugrennen ausgesprochen. Das Saarland hat die Forderung als Mitantragsteller eingebracht.
Fahrzeuge neuerer Bauart verfügen nicht selten über festverbaute SIM- Karten, die mit dem Internet verbunden sind. Dabei werden Fahrtroutenverläufe mit Zeitstempeln auf den Servern der Automobilhersteller hinterlegt. Diese Standortdaten ermöglichen Einblicke in durchschnittliche Fahrgeschwindigkeiten und können daher zum Nachweis eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens von erheblicher Bedeutung sein. Eine Verpflichtung der Hersteller zur Herausgabe dieser Daten ist nach geltendem Recht nicht in allen Fallkonstellation gegeben.
Im Saarland hat die Zahl der wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleiteten Ermittlungsverfahren zuletzt zugenommen. Während im Jahre 2020 noch 45 Verfahren eingeleitet wurden, waren es 2021 bereits 57 und im vergangenen Jahr 63 Verfahren. Die Zahl der Verurteilungen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen bewegt sich jedoch auf verhältnismäßig niedrigem Niveau. Dies ist nicht zuletzt auf die oftmals schwierige Nachweisbarkeit eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zurückzuführen.
Staatssekretär Dr. Jens Diener: „Illegale Rennen, die teilweise schwere gesundheitliche Schäden oder gar den Tod völlig Unbeteiligter zur Folge haben, haben in der Vergangenheit Trauer und Entsetzen ausgelöst. Rasern, die aus egoistischen Motiven die Gesundheit anderer aufs Spiel setzen, muss klar sein, dass ihr Verhalten strafrechtliche Konsequenzen hat. Deshalb ist das Signal der Justizministerkonferenz, den Bundesjustizminister um eine Reform der bestehenden Regelung zu bitten, von besonderer Wichtigkeit. Die Aufklärung der Taten darf nicht an fehlenden rechtlichen Grundlagen scheitern.“