HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Im heutigen Kulturausschuss wurde die Frage thematisiert, wer für die überhöhten Honorarzahlungen und die Verstöße gegen das Vergaberecht in Bezug auf Verträge mit dem ehemaligen Projektsteuerer des IV. Pavillons, Gerd Marx, die Verantwortung trägt.
Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Michael Neyses:

„Auch nach dem heutigen Kulturausschuss bleiben wir bei unserer Auffassung, dass Annegret Kramp-Karrenbauer die Hauptverantwortung für die Verstöße gegen das Vergaberecht bei den Projektsteuerungsverträgen trägt. Zwar wurde die entsprechende Vereinbarung unter Ex-Vorstand Melcher getroffen. Allerdings hat sowohl das Oberlandesgericht als auch das Landgericht Saarbrücken in Zivilprozessen zu dieser Thematik dargelegt, dass sich die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz das Handeln ihres Vorstands zurechnen lassen müsse. Wie aus dem Urteil des Landgerichts von November 2014 hervorgeht, sei es unvorstellbar, dass Annegret Kramp-Karrenbauer als damals zuständige Kulturministerin und Kuratorin der Stiftung nicht über diese Vorgänge Bescheid gewusst haben soll.

In den Urteilen des Landgerichts und Oberlandesgerichts heißt es weiter, dass am 4. März 2009 ein Gespräch zwischen Gerd Marx, Ralph Melcher, Annegret Kramp-Karrenbauer und dem damaligen Staatssekretär im Kulturministerium stattgefunden hat. Während in erster Instanz noch von niemandem in Abrede gestellt wurde, dass es dabei um die ergänzende Beauftragung von Marx ging, wird dies nun in zweiter Instanz von der Stiftung bestritten. Diese Argumentation trug heute auch das Kulturministerium vor.

Wir halten das jedoch für eine Schutzbehauptung, um die Ministerpräsidentin aus der Schusslinie zu nehmen. Denn abgesehen von diesem Gespräch ist aktenkundig, dass es am 9. März 2009 eine Sitzung des Kuratoriums gab, die von Kramp-Karrenbauer geleitet wurde. Und in dieser Sitzung wurde besprochen, dass in das Kostenkonzept des IV. Pavillons auch die Sanierung der Verwaltungsgebäude und der Modernen Galerie eingeplant werden soll, was letztlich in der Verschmelzung der Projektsteuerungsverträge resultierte. Diese Verschmelzung der Verträge für den Umbau der Modernen Galerie und für den IV. Pavillon war für die Frage des Vergaberechts entscheidend. Durch die Zusammenführung der Verträge wurde die Honorarpauschale für den Umbau der Modernen Galerie auf den Vertrag für den Pavillon übertragen und es hätte eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müssen.

Wir bleiben daher dabei, dass Kramp-Karrenbauer in ihrer Funktion als Kulturministerin die politische Verantwortung für den Verstoß gegen das Vergaberecht trägt, was letztlich mit einer immensen Verschwendung von Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger auch vor dem Hintergrund der Prozesskosten einhergegangen ist.“

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