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Annegret Kramp-KarrenbauerNach intensiven Beratungen haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände unter Leitung von Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer am Montagabend auf eine Verteilung der flüchtlingsbezogenen Bundesmittel geeinigt.
„Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen“, sagt Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer. „Der jetzt gefundene Kompromiss kommt den Kommunen entgegen. Ich halte die Einigung für fair, beide Seiten können damit zufrieden sein.“
„Wir sind froh, dass mit dem Verhandlungsergebnis das Land anerkennt, welche hohe Integrationsleistungen Städte, Gemeinden und Landkreise erbringen müssen, damit die Integration von Flüchtlingen vor Ort gelingt. Der aufwachsende kommunale Anteil an den Bundesmitteln trägt dieser Verantwortung von Gemeinden und Landkreisen Rechnung”, erklären der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Patrik Lauer und der Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Oberbürgermeister Klaus Lorig.
Demnach steigt der kommunale Anteil an Bundesmitteln im Zeitraum 2015 bis 2017 in zwei Schritten deutlich an. Ausgehend von 20 Prozent im Jahr 2015 steigt er über 37 Prozent im Jahr 2016 auf dann 40 Prozent im Jahr 2017. Damit trägt die Verteilung der Bundesmittel dem erwarteten Anstieg des kommunalen Kostenanteils an den flüchtlingsbedingten Kosten im Saarland Rechnung. Über eine Anschlussregelung für 2018 und die Folgejahre wird die Landesregierung im Jahr 2017 mit den kommunalen Spitzenverbänden erneut in Gespräche eintreten. Grundlage für diese Gespräche rechtzeitig vor der Haushaltsplanaufstellung für 2018 wird eine Evaluierung der nunmehr gefundenen Regelung sein.
Die konkreten finanziellen Folgen aus dem nun erzielten guten Kompromiss sind abhängig von der Höhe der Bundesmittel, die insbesondere für 2017 zu einem erheblichen Teil abhängig sind von der Entwicklung der Fallzahlen.
· 2015 hat das Land flüchtlingsbedingte Bundesmittel von rund 24 Millionen Euro vereinnahmt,
· für das Jahr 2016 werden inzwischen rund 72 Millionen Euro erwartet und
· für das Jahr 2017 rund 76 Millionen Euro.
Das macht in der Summe rund 172 Millionen Euro. Davon entfallen nunmehr rund 62 Millionen Euro bzw. 36 Prozent auf die kommunale Ebene und rund 110 Millionen Euro bzw. 64 Prozent auf den Landeshaushalt. Soweit die für 2017 noch nicht exakt abschätzbaren Zahlungen des Bundes für die flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen der Kommunen im Bereich der Kosten der Unterkunft und der Heizung für Leistungsempfänger im SGB II dann höher als 15 Millionen Euro ausfallen, soll der auf die Kommunen entfallende Betrag im selben Umfang nach oben korrigiert werden.
Die Bundesmittel gleichen insgesamt nur einen Teil der flüchtlingsbedingten Haushaltsbelastungen des Landes und seiner Kommunen aus. Somit verbleiben auf beiden Ebenen letztlich nicht abgedeckte Finanzbedarfe. Der Kompromiss nimmt den Landeshaushalt stärker als bisher im Haushaltsplan vorgesehen in die Pflicht. Da jedoch bislang die im Juni und im Juli 2016 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Bundesmittel noch nicht in den Haushaltsplänen des Landes und seiner Kommunen berücksichtigt waren, ergeben sich durch den nun gefundenen Kompromiss für den Landeshaushalt keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen. Insbesondere für die saarländischen Kommunen bringt die Einigung eine erhebliche finanzielle Entlastung mit sich.
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