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Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit soll die Verfahren beschleunigen und kostengünstiger machen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht.

Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist Ausdruck einer modernen, digitalen und bürgernahen Justiz. Verfahren können damit schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. Die Erfahrungen mit der vermehrten Durchführung von Videoverhandlungen während der Corona-Pandemie haben aber gezeigt, dass die bestehenden Regelungen einer Anpassung und Konkretisierung bedürfen.

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Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz von Videokonferenztechnik erweitert und flexibilisiert werden. Eine verbesserte digitale Erreichbarkeit stärkt den Justizbereich an ländlichen Standorten. Es kommt weit entfernt lebenden Personen entgegen und erleichtert die Teilhabe mobilitätseingeschränkter Bevölkerungsgruppen und Menschen mit Behinderungen.

Auch unabhängig von Gerichtsverhandlungen kann Videotechnik sinnvoll eingesetzt werden. Der Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, Anträge und Erklärungen künftig auch per Bild- und Tonübertragung abzugeben. Dies betrifft beispielsweise Anträge auf Prozesskosten- oder Beratungshilfe oder die Erhebung einer Klage beim Amtsgericht. Die bisher erforderliche persönliche Vorsprache der Bürgerinnen und Bürger bei Gericht entfällt damit.

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