pasta dish on white plate
Anzeige

Wer in die Kantine geht, soll sich über die Bio-Qualität der Gerichte besser informieren können. Dies soll durch ein Logo gekennzeichnet werden. Ziel ist, auf diese Weise eine erhöhte Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu erreichen, durch die mehr Nachhaltigkeit in den Landbau einkehren soll. 

Die Bundesregierung will das Ernährungssystem hin zu mehr nachhaltigen Wirtschaftsformen transformieren. Es gilt, den Herausforderungen des Umwelt- und Ressourcenschutzes besser Rechnung zu tragen. Der ökologische Landbau kann und soll hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten.

Anzeige

Indem Verbraucher befähigt werden, sich für Bio-Lebensmittel zu entscheiden, steigern sie die Nachfrage nach diesen Lebensmitteln. Deshalb sollen sie künftig mit einer Kennzeichnung über die Verwendung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) besser informiert werden. Auf eine entsprechende Verordnung dazu hat sich das Kabinett am Mittwoch verständigt.

Bundesernährungsminister Cem Özdemir: „Die Gemeinschaftsverpflegung hat ein Riesenpotential, Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben.“

Anzeige

In der Außer-Haus-Verpflegung, wie in einer Kantine oder Mensa, sollen Verbraucher genau und verlässlich erkennen können, in welchen Gerichten welche Bio-Zutaten beziehungsweise Zutaten in Bio-Qualität enthalten sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, sich verstärkt für Menüs mit Bio-Anteilen entscheiden zu können.

Erkennen können, wo Bio-Zutaten enthalten sind

Die bereits 2021 beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, dass bis 2025 der Bio-Anteil auch in den Kantinen der Bundeseinrichtungen deutlich erhöht werden soll. Ziel ist, dass auf diese Weise mehr Bio-Lebensmittel nachgefragt werden, wodurch die Bundesregierung zugleich den ökologischen Landbau fördern will. Das ist für eine zukunftsfeste Entwicklung des Landbaus wesentlich, denn der ökologische Landbau ist besonders ressourcenschonend und umweltverträglich.

Kreislaufwirtschaft, tiergerechte Haltung und organisch basierte Hilfsmittel

Die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise eröffnet gerade kleineren und mittelgroßen Familienbetrieben Entwicklungsperspektiven. Es sind schließlich oft diese Betriebe, die erfahrungsgemäß besser mit den zugrundeliegenden Prinzipien umgehen können. So etwa mit der Kreislaufwirtschaft, mit flächengebundener und besonders artgerechter Tierhaltung, mit dem Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, bis 2030 den Flächenanteil des Ökolandbaus an der landwirtschaftlichen Gesamtfläche auf 30 Prozent zu steigern. Ökologisch bewirtschaftet wurden bereits 2021 knappe elf Prozent der deutschen Agrarfläche, ein Zeichen auch der gewachsenen Wertschätzung für Bio-Lebensmittel. Damit konnte auf die gestiegene Nachfrage mit entsprechenden Lebensmitteln bereits teilweise reagiert werden. Um jedoch in nur sieben Jahren die Zielmarke von 30 Prozent zu erreichen, bedarf es allerdings noch einer Verdreifachung des Flächenanteils mit Ökolandbau.

Vorteilhaft auch für Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung

Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung sollen nach der Verordnung die Möglichkeit erhalten, Bio-Zutaten und extern zugekaufte Convenience-Erzeugnisse in Bio-Qualität für Dritte verlässlich zu kennzeichnen. Sie sollen darüber hinaus auch den prozentualen Anteil ihrer eingesetzten Bio-Lebensmittel für Dritte verlässlich angeben können. Dafür steht ihnen künftig das staatliche AHV-Kennzeichen zur Verfügung, das Interessierten auf den ersten Blick das Engagement des Unternehmens beim Einsatz von Bio-Lebensmitteln erkennen lässt.

Auch für Auftraggeber, die einen bestimmten Anteil an Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsangebot ihrer Kantinen vorschreiben wollen, wird diese Kennzeichnungsoption vorteilhaft sein. Denn sie können sich auf die Zertifizierung dieses Anteils durch die Kontrollstellen verlassen und müssen dies nicht eigens prüfen lassen. Erleichtert wird die Teilnahme am Bio-Zertifizierungsverfahren außerdem dadurch, dass die Unternehmenspflichten überschaubar und leicht praktikabel sein werden. Eine Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung ermöglicht es, die Nutzung des nationalen Bio-Siegels elektronisch über die Registrierung in der Bio-Siegel-Datenbank anzumelden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein