HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zu den Ergebnissen des Gesprächs zwischen Kommunal- und Landespolitikern aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz über eine mögliche Klage gegen das AKW Cattenom erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Wir begrüßen sehr, dass in der Frage einer Klage gegen das Kraftwerk Cattenom Bewegung kommt und die saarländische Landesregierung in Kooperation mit Rheinland-Pfalz Gutachten beauftragen will, die die Erfolgschancen eines solchen Verfahrens bewerten sollen. Dies entlässt allerdings nicht die Bundesregierung aus ihrer Verantwortung, sich endlich mit Nachdruck für eine Abschaltung des Pannenmeilers einzusetzen und das Saarland und Rheinland-Pfalz bei einer möglichen Klage zu unterstützen.

Im Falle von Tihange hat der Bund schon längst erkannt, welch große Gefahr von grenznahen Pannenmeilern auch für die Bevölkerung in der Bundesrepublik ausgeht. Doch während sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Falle von Tihange für eine Stilllegung einsetzt, bewegt sie sich in Bezug auf Cattenom nach wie vor kein Stück. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass die baulichen Mängel im lothringischen AKW nicht so klar wie bei dem belgischen Meiler seien.

Wir halten diese Argumentation für völlig verfehlt. Schon alleine die mehr als 800 Stör- und Zwischenfälle in Cattenom müssten für den Bund Anlass genug sein, gegenüber Frankreich auf eine Abschaltung hinzuwirken. Außerdem hat zu Beginn des Jahres ein Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion erhebliche Sicherheitsmängel an dem Meiler aufgedeckt, die von einer mangelnden Notstromversorgung, über unzureichende Erdbebensicherheit bis hin zum fehlenden Schutz vor Flugzeugabstürzen reichen.

Die Bundesregierung darf die Belange des Saarlandes nicht länger ignorieren. Wir fordern von unseren prominenten Bundesministern Maas und Altmaier, endlich auf Umweltministerin Hendricks einzuwirken, damit diese aus ihrer Lethargie in Bezug auf Cattenom erwacht. Wir erwarten seitens des Bundes vollste Unterstützung bei einer möglichen Klage gegen den Weiterbetrieb des AKW.”

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