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Die letzten Atomkraftwerke werden abgeschaltet. Verwaltungsgerichtsverfahren für große Infrastrukturprojekte werden beschleunigt. Alle Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Vereinssitzungen können ohne Bestimmung in der Satzung hybrid oder virtuell stattfinden. Die gesetzlichen Neuregelungen im April 2023 im Überblick.

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Letzte Kernkraftwerke abgeschaltet
Zum 15. April 2023 werden die letzten Atomkraftwerke vom Netz genommen. Die für das Jahresende 2022 geplante Abschaltung wurde auf Mitte April verschoben, um Engpässen in der Energieversorgung vorzubeugen. Damit die Versorgung im kommenden Winter gesichert ist, bezieht Deutschland nun viel Gas aus Nordwesteuropa.
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Infrastrukturausbau

Schnellere Verwaltungsgerichtsverfahren für große Infrastrukturprojekte
Die Gerichtsverfahren zu großen Infrastrukturprojekten erhalten Vorrang und werden effizienter. Klar korrigierbare Mängel werden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, des Ausbaus von Gas- und Stromleitungen sowie von Flüssiggasterminals oder des Schienennetzes nicht mehr aufhalten.
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Gesundheit

Corona-Schutzmaßnahmen entfallen vollständig
Am 7. April entfallen alle Corona-Schutzmaßnahmen. Das heißt: Auch beim Besuch eines Krankenhauses, Pflegeheimes oder beim Reisen muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden
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Vereinsrecht

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen künftig einfacher möglich
Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind schon nach bisherigem Recht möglich. Allerdings ist dafür in der Regel eine entsprechende Bestimmung in der Vereinssatzung notwendig. Diese Notwendigkeit entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.
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