Foto: Alexandra Koch

Per Umlaufbeschluss hat die saarländische Landesregierung heute entschieden, die Corona Verordnung des Saarlandes ab Mittwoch, 22. Februar mit inhaltlichen Änderungen anzupassen. Die Verordnung ist bis einschließlich 28. Februar gültig.

Vor dem Hintergrund der sich ändernden Regelungen im Infektionsschutzgesetz ab dem 1. März 2023 – insbesondere der Wegfall der Testpflicht und die Änderung der Testverordnung des Bundes – erwartet die Landesregierung zahlreiche Schließungen von Teststationen, da die Refinanzierung der Testkosten ausläuft.

Um Besuchenden medizinischer Einrichtungen den Zutritt zu erleichtern, ist es ab morgen möglich, auch mündlich einen Testnachweis zu erbringen. Der zugrundeliegende Selbsttest darf höchstens vor 24 Stunden durchgeführt worden sein. Diese Änderung gilt in gleichen Maßen für den Testnachweis von Beschäftigten und Betreibern.

Außerdem werden Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen von der dreimal wöchentlichen Testpflicht befreit, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patienten eingesetzt sind. Für sie und Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten wurde die Testerfordernis insgesamt auf einen Test pro Kalenderwoche reduziert. Auch hier ist es möglich, einen mündlichen Testnachweis zu erbringen.

 

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