HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Linksfraktion im saarländischen Landtag teilt die Kritik des Bundes der Steuerzahler an der doppelten Auszahlung von Aufwandspauschalen für Ministerinnen oder Minister mit Landtagsmandat. Hierzu erklärt Astrid Schramm, Landesvorsitzende der Saar-LINKEN und Abgeordnete des Saarländischen Landtags:
Astrid Schramm, Landesvorsitzende DIE LINKE.Saar  Foto: www.linksfraktion-saarland.de
Astrid Schramm, Landesvorsitzende DIE LINKE.Saar
Foto: www.linksfraktion-saarland.de
„Wir teilen die Auffassung des Steuerzahlerbundes, dass die doppelte steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ministerinnen und Minister mit Mandat korrigiert bzw. ganz gestrichen werden muss. Denn Ministerinnen und Ministern, die auch Abgeordnete sind, ist es aus Zeitgründen gar nicht möglich, ihr Mandat in irgendeiner Weise wahrzunehmen, geschweige denn dass sie über ein Büro im Landtag verfügen. Demnach lassen sie ihr Landtagsmandat während ihrer Ministeramtszeit faktisch ruhen und beschränken sich auf die Leitung ihres Ministeriums.“ Folgerichtig erhielten sie daher auch keine Diäten, so Schramm weiter. Entsprechendes müsse dann auch für die Aufwandspauschale gelten. Die Zahlung von 1264 Euro sei weder logisch noch gerechtfertigt und solle schnellstens beendet werden.
Schramm: „Eine zweifache Aufwandspauschale, die darüber hinaus nicht zu versteuern ist, ist dem steuerpflichtigen Bürger absolut nicht zu vermitteln. Es stellt sich außerdem die Frage, welche Auszahlungsregelung bei jenen Regierungsmitgliedern greift, die zwei Ministerien in Personalunion leiten – etwa im Bereich des Justizministeriums und des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.“ Zudem sei es fragwürdig, ob ein Minister oder eine Ministerin überhaupt zusätzlich ein Abgeordnetenmandat innehaben müsse.
„DIE LINKE wird eine schriftliche Anfrage stellen, um offene Fragen bezüglich der doppelten Auszahlung von Aufwandspauschalen zu klären und diese zu beenden“, so Schramm abschließend.
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