In den letzten Wochen machte die Bliesgau-Festhalle in Blieskastel aufgrund eines vorliegenden Gutachtens zum Zustand der Elektrotechnik von sich reden. Inzwischen wurden die wesentlichsten sicherheitsrelevanten Mängel behoben, in der kommenden Woche erfolgt eine Nachbegehung. Nun gibt es aber neue Erkenntnisse aus einer am 28.11. stattgefundenen Untersuchung. Diesmal waren es vor allem Heizung und Lüftungsanlage, die bei einer alle 4 Jahre vorgeschriebenen Begutachtung gravierende Mängel aufwiesen.

Äußerlich mag die Bliesgau-Festhalle dank Initiative des Blieskasteler Verwaltungschefs inzwischen etwas ansehnlicher geworden sein, doch auch innerlich ist sie inzwischen in die Jahre gekommen. Wie in allen solchen Objekten sind auch im vorliegenden Fall spezifische Vorgaben der sogenannten Versammlungsstättenverordnung einzuhalten. Diese regelt in jeweils landesspezifischer Rechtsverordnung den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten wie Hallen, Plätzen, Kultursälen, etcetera.

Nicht zuletzt im Rahmen regelmäßiger TÜV-Überprüfungen in vierjährigen Intervallen wird das Objekt auf seine Tauglichkeit geprüft. Nach einem Vermerk der zuständigen Fachgebietsleiterin müssen nun verschiedene Gutachten zum Gefährdungspotential und dem zu erwartenden Sanierungsaufwand eingeholt werden. Nach dem Urteil des Gutachters wird dies mit großer Sicherheit nicht vor Ende Februar erfolgen können.

Am 28.11. fand sich auf Einladung der Stadtverwaltung daher eine Expertenrunde zusammen, bestehend aus dem zuständigen Planungsfachbüro für Haustechnik, dem seitens der Stadt Blieskastel beauftragten ausführenden Fachbetrieb, sowie TÜV, der Unteren Bauaufsicht und Vertretern aus den Fachbereichen Kultur und Bau der Stadt Blieskastel. Insbesondere auch aufgrund von Materiallieferengpässen und der aktuellen Auslastung der Firmen ist mit einem höheren Zeitaufwand zur Abarbeitung der Mängelliste zu rechnen, ehe das Objekt wieder in betriebsfähigem Zustand sein wird. Der Blieskasteler Bürgermeister hat daraufhin die Entscheidung getroffen, die Halle aus der Nutzung zu nehmen. Erst nach Vorlage der Gutachten und Feststellung des Sanierungsaufwands können alle Mängel zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit behoben werden.

Kulturelle Veranstaltungen werden entsprechend verlagert, mit der Blieskasteler Karnevalsgesellschaft und anderen Vereinen wird die Verwaltung den Kontakt aufnehmen und für anstehende Events adäquate Alternativobjekte anbieten. (ub/gf)

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